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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


5. Februar 2012

Nerds at war

Der Vorstand der weltweit bedeutendsten Vereinigung von Hackern und digitalen Bürgerrechtlern, der ehrwürdige Chaos Computer Club, jener unabhängige, kompetente wie verlässliche Leuchtturm in der IT-Welt, hatte im Sommer mit einem neuen Führungsstil experimentiert: Gutsherrenart. Derartig vereinsschädliche Wikipedanterie passte jedoch nicht so recht zu einem Verein reifer, intelligenter und weltmännischer Nerds, die sich insbesondere der Individualität, Demokratie und Freiheit von Informationsfluss verschrieben haben. Ein halbes Jahr nach einem befremdlichen Missgriff hat der CCC nun diesen Samstag defragmentiert, startete dann am Sonntag den DEBUG-Modus und spielte ein partielles Vorstands-Update auf. Nicht alles Porzellan, das da offenbar in den vergangenen Monaten zerschlagen wurde, wird sich durch einen Restart-Button heilen lassen – aber vielleicht durch die Zeit. Der CCC ist also jedenfalls doch der Club, für den ich ihn hielt. Gebraucht wird er mehr denn je.

3. Februar 2012

CCC Hauptversammlung

Der Chaos Computer Club wird morgen bzw. übermorgen auf einer außerordentlichen Hauptversammlung über den Ausschluss von Daniel Domscheit-Berg debattieren. Da ich mit dem „Delinquenten“ gut befreundet bin, möchte ich mir zu den „Gründen“ wegen Befangenheit jeglichen Kommentar verkneifen. Als Jurist erlaube ich mir zum Verfahren folgende Anmerkungen:

Ich bin in den CCC zu einer Zeit eingetreten, als dieser sich zu einer kompetenten und honorigen Pressure Group für digitale Bürgerrechte entwickelt hatte. Wenn man von Staat und gesellschaftlich und wirtschaftlich mächtigen Organisationen die Achtung von Rechten des Individuums fordert, muss man auch selbst diesen Ansprüchen wenigstens im Ansatz genügen. Dazu gehört die bereits im römischen Recht installierte Kulturtechnik, dass man bei wichtigen Entscheidungen auch die andere Seite hört. (Das obige Bild stammt aus dem Friedenssaal im Münsteraner Rathaus.)

Der Vorstand des CCC hatte davon abgesehen, das betroffene Mitglied mit den „Vorwürfen“ zu konfrontieren und heimlich in einer konspirativen Vorstandssitzung einstimmig den Ausschluss beschlossen – die schärfste Sanktion und ultima ratio des Vereinsrechts. Damit nicht genug, unternahmen die fünf Häuptlinge des CCC mitten in der Nacht eine Razzia durch das CCC-Camp, bis sie schließlich gegen 2 Uhr nachts den Delinquenten in einem Zelt feiernd vorfanden, und stellten ihm den Beschluss zu.

Da der CCC-Vorstand ganz überwiegend aus respektablen Persönlichkeiten besteht, für die ich, soweit ich sie persönlich flüchtig kenne, meine Hand ins Feuer gelegt hätte, hat mich dieses Vorgehen mehr als irritiert. Was auch immer ich anstellen mag, ich möchte vor meinem Ausschluss das selbst einem strafrechtlich Angeklagten zugebilligte letzte Wort sprechen dürfen, bevor die Guillotine saust. Morgen also werden wir erfahren, warum CCC-Vorstände ihre Autorität das Klo runtergespült und sich wie provinzielle Wikipedia-Admins nach Gutsherrenart gebärdet haben.

Bild: copyleft, GFDL & CC-BY-SA 2.5 (wie sich das gehört)

Bettina Wulff geht in die Offensive

Bereits länger schwirrten in Journalistenkreisen Gerüchte über Pkw-Geschäfte des Hauses Wulff. Die erste dieser Meldungen hat nun die Frankfurter Rundschau gedruckt. Dagegen hat sich nun die First Lady juristisch gewehrt. Schade, eine TV-Befragung nun auch der Präsidentengattin wäre sicherlich unterhaltsam geworden.

Wenn die Wulffs nun vermehrt das Presserecht bemühen, hat die aktuelle Ausgabe der TITANIC gute Chancen, ein Klassiker zu werden. ;)

2. Februar 2012

Bohlens Baby

Dieter Bohlens Anwälte starteten vor einem Jahr eine unfassbare Abmahnwelle gegen etliche Publikationen, die eine Agenturmeldung über die Schwangerschaft seiner langjährigen Lebensgefährtin verbreiteten. Das Persönlichkeitsrecht des Barden sei hierdurch verletzt worden. Da etliche Medien nicht einsehen wollten, warum der Mann, der seinen Penis-Bruch zu Sachbuch-Literatur verarbeitet und die Persönlichkeitsrechte seiner Partnerinnen und Freunde mehr als jeder deutsche Promi vor ihm verwertet hatte, nun plötzlich Theater macht, weil über den Landeanflug seines fünften Kindes berichtet wurde, flutete Bohlen das Landgericht Hamburg mit Anträgen auf einstweilige Verfügungen.

Nun wäre es ja verständlich, wenn eine Frau in den ersten Monaten einer Schwangerschaft ihr Glück nicht mit der Welt teilen will, weil noch allerhand passieren kann. Auch könnte sich ein Mann von hoher Moral verbitten, zum Vater eines möglicherweise unehelich gezeugten Kindes ausrufen zu lassen, zumal man bei Schwangerschaften ja ohnehin nicht so genau weiß, wer den Anstoß hierzu gegeben hat. Da zumindest die Initialphase einer Schwangerschaft die Sexualsphäre betrifft, dürfte über diese grundsätzlich mal gar nicht berichtet werden.

Doch im Falle Bohlen lagen die Dinge anders: Der gute Mann hatte jahrelang und bereits während der Beziehung zu Kindsmutter seinen Kinderwunsch in Talkshows usw. öffentlich gemacht. Während eines Urlaubs posierte er gemeinsam mit seiner Partnerin für die Presse sogar fröhlich im Hotelbett. Da die neue Frau Bohlen im März ihr Kind bekommen hatte, darf man vermuten, dass die Schwangerschaft im vorangehenden Januar bei einer Bohlen-Partnerin, die sich standesgemäß figurbetont zu kleiden hat, nur schwer zu verbergen gewesen war. Und warum das Persönlichkeitsrecht des Herrn Bohlen tangiert worden sein soll, der nun einmal auch in Unterleibsangelegenheiten keine allzu große Öffentlichkeitsscheu bewies, das verstand so recht niemand, denn eine Schwangerschaft ist insbesondere für einen Mann reiferen Alters doch eher ein Kompliment.

Als wäre der Fall nicht schon skurril genug, erreichten die Antragsflut die Hamburger Pressekammer in einer Phase, in der sie arbeitsüberlastet war. Die zumindest im von mir in der Abwehr betreuten Fall beantragte Unterlassungsverfügung konnte nicht mehr rechtzeitig erlassen werden, weil inzwischen das Bohlen-Baby geschlüpft war und sich der stolze Vater zu seinem Werk bekannt hatte. Damit implodierte das Rechtsschutzbedürfnis für etliche Bohlen-Anträge auf Unterlassungsverfügungen. Die Rechnung zahlt Herr Bohlen.

1. Februar 2012

60 Jahre Verfassungsschutz

Mir ist gerade aufgefallen, dass ich noch nicht auf den Verfassungsschutz geschimpft habe. Und dass man im Internet wenig historisches zu dieser erstaunlichen Einrichtung findet. Alles muss man selber machen …