Der fehlgestartete Berliner Ex-Justizsenator hat sich per einstweiliger Verfügung gegen die Behauptung gewehrt, er habe bei der Schilderung seiner Beurkundungen von Kaufverträgen für Eigentumswohnungen gelogen. Und wie man das so macht als Berliner, man befasst damit natürlich das Landgericht Hamburg.