Dieses Haus glaubt, es hätte Persönlichkeitsrechte. Daher hat sich das Haus einen Anwalt genommen, der eine etwas weitgehende Rechtsauffassung von §§ 3, 4 BDSG hat und einen wikipedianischen Fotografen abmahnte. Schön für die Wikimedia-Anwälte, wenn sie auch mal einfache Fälle auf den Tisch bekommen … Grüße an den Kollegen F. in B.
Ach, war da nicht einmal eine Sängerin, die sauer war, weil ihr Haus fotografiert wurde …?
Bildnachweis (eitle Wikipedia-Fotografen wollen das so): Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported (CC BY-SA 3.0) Geknipst hat ein Herr Michael w.