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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Maximilian von Ah legt nach

Der als „Maximilian von Ah“ schreibende Buchautor und Blogger bezeichnet sich als den vielleicht einzigen ehemaligen Führungsmanager des AWD, der keine Geheimhaltungsklausel unterzeichnet habe. Derartiges vereinfacht natürlich das Whistleblowing ungemein …

Von der Expertise des Insiders profitiert in Österreich auch der Verein für Konsumenteninformation, der eine Sammelklage organisiert hat, wie der ORF berichtet. Der in der Schweiz lebende „von Ah“, der seinerzeit 500 AWD-Strukkis unter sich gehabt zu haben scheint, stand dem VKI bei einer öffentlichen Veranstaltung Rede und Antwort zu den Praktiken des AWD. Eine besondere Rechnung hat der Mann mit Carsten Maschmeyer offen.

„Von Ah“ spricht sogar von „mafiösen Methoden“, wovon ich mich jedoch unbedingt distanzieren muss, denn vor fünf Jahren hatte ich einen Finanzvertrieb indirekt als „organisiertes Verbrechen“ bezeichnet. Diese Wortwahl brachte mir meine erste Dienstreise nach Hamburg ein und war der Beginn so mancher wunderbaren Freundschaft … ;)

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