Der für seine Wettervorhersagen bekannte Herr Kachelmann, der in letzter Zeit ebenfalls die Medienrechtspflege als spannendes Betätigungsfeld für sich gefunden hat, bekommt dieser Tage Post von den Anhängern der Chemtrail-Theorie. Die Bürger-Initiative Sauberer Himmel e.V. berichtet von einer einstweiligen Unterlassungsverfügung des Landgerichts Berlin, die es dem prominenten Schweizer verbietet,
in Bezug auf einen Teilnehmer der Bürgerinitiative Sauberer Himmel und dessen Anfragen zum Thema “Chemtrails”
wörtlich oder sinngemäß zu behaupten oder die Behauptung verbreiten zu lassen,
dass man es mit Neonazis oder Verrückten zu tun hab.
LG Berlin, Beschluss v. 27.10.2011, 22 O 376/11