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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


GVU: Video-Verleiher profitieren von kino.to-Razzia

Die GVU verlautbart heute:

In den vier Wochen, in denen Kino.to abgeschaltet war und KinoX.to noch nicht publikumswirksam auf der Bildfläche erschienen ist, zählt der Media Control Index mehr Ausleihen als im Vorjahr.

Gut möglich, dass kino.to sogar eine Nachfrage geschaffen oder verstärkt hat, von der die konventionellen Verleiher profitierten, in dem sie diese auffangen konnten. Allerdings meldet die GVU auch, dass im letzten Jahr die Verleihzahlen rückläufig gewesen seien. Ob das nachlassende Interesse nun kino.to anzulasten ist, oder ob die letzten zwei Jahre kinomäßig nun einmal ein vergleichsweise schwaches Angebot mit signifikant weniger Blockbustern vorlegten, steht in den Sternen.

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Autor:
admin
Datum:
26. Oktober 2011 um 11:05
Category:
Allgemein,Beweise,Internet,Medienrecht,Überwachung,Urheberrecht,Zensur
Tags:
 
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