Für einen Medienkritiker bietet sich im Blätterwald derzeit reichlich dankbares Anschauungsmaterial. Wenn ich mir die Berichterstattung etwa von SPIEGEL ONLINE zu WikiLeaks diese Woche ansehe, dann muss ich einräumen, dass man der BILD-Zeitung viel Unrecht getan hat …
Den aktuellen Daten-SUPER-GAU hat nun Siegfried Kauder zum Anlass dafür genommen, die Strafen für Geheimnisverrat zu verschärfen und distanziert sich insbesondere vom gegenteiligen FDP-Vorschlag, Journalisten rechtlich besser zu schützen.
Nach seinem Willen soll künftig „für klassische Medien wie für Internet-Plattformen jede Veröffentlichung tabu sein, die Menschen in Gefahr bringen kann“. In derart schwerwiegenden Fällen müsse es möglich sein, gegen die Verantwortlichen zu ermitteln und auch abschreckende Strafen zu verhängen.
schreibt NTV unter Bezug auf die Neue Osnabrücker Zeitung.
Im Klartext bedeutet dies, dass inländische Medien also nicht mehr über Dinge berichten dürfen, die man im Ausland und insbesondere durch die vom Internet geschaffene Daten-Globalisierung damit überall nachlesen kann. Hat der gute Mann eigentlich noch immer nichts verstanden?
Nicht, dass ich falsch zitiert werde: Ich halte überhaupt nichts davon, durch Leaks und bodenlose Schlamperei Menschenleben zu gefährden, insbesondere müssen in den Cables aufgeführte Informanten nicht notwendig Verräter gewesen sein, welche wissend oder gar freiwillig ein Risiko eingegangen sind. Aber die Mittel des Strafrechts gegen die Presse sind diesbezüglich jedoch offensichtlich untauglich, insbesondere in einer Informationsgesellschaft, in der schädliche Informationen so oder so fließen.
Herr Kauder, wo ist denn Ihrer Meinung nach die inhaltliche Grenze für das Gefährden von Menschenleben? Wenn ein US-Präsident zum Hass gegen arabische Völker aufstachelt und Kriegslügen verbreitet, die zum Tod von Hundertausenden Menschen führen, darf darüber nicht, auch nicht kritisch berichtet werden? Was Sie da fordern, ist auf der juristischen Ebene nicht ansatzweise praktikabel. Jegliches Gesetzeswerk dürfte am im Strafrecht geltenden Bestimmtheitsgrundsatz scheitern.
Wochenspiegel für die 35. KW, das war/ist die Frage, wann Verteidiger morgens aufstehen müssen, die Kronzeugenregelung und das “Datenschutzproblem” bei 1&1 | Heymanns Strafrecht Online Blog
[…] die Forderungen nach einem Pressestrafrecht, […]
#1 Pingback vom 11. September 2011 um 10:30