Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Die Zensur-Schlacht um Citizen Kane

Heute vor 70 Jahren hatte einer der in jeder Hinsicht bemerkenswertesten Filme aller Zeiten Premiere. Das Universalgenie Orson Welles, das eine Blitzkarriere vom Zauberkünstler zum Theater- und Radiomann hingelegt hatte und seiner Zeit um Jahrzehnte voraus gewesen war, legte sich in seinem ersten Kinofilm mit dem reichsten Mann der Welt an: William Randolph Hearst, Eigentümer von Zeitungsverlagen und Radioketten und Großgrundbesitzer, der Präsidenten kontrollierte und dies auch selbst werden wollte.

Hearsts Blätter schrieben 1898 den Spanisch-Amerikanischen Krieg herbei. Eine wegen Mordeverdachts inhaftierte junge Frau ließ er zur Freieitskämpferin („Blume von Kuba“) stilisieren, stellte Mexikaner als arbeitsscheue Schmarotzer da und benutzte den bis heute mysteriösen Anschlag auf das US-Kriegsschiff Maine im Hafen von Havanna, damals spanischer Kolonie, um dies als terroristisches Attentat der Spanier hinzustellen. Seinem Graphiker, der vergeblich auf den Kriegsausbruch gewartet hatte, soll er zuvor telegraphiert haben: „Besorge du die Bilder, ich besorge den Krieg“. Hearst führte sogar eigenmächtig mit Spanien die Friedensverhandlungen. Nachdem er 1904 dazu aufgefordert hatte, Präsident McKinley zu erschießen, tat dies 1904 jemand.

Ende der 30er begann Orson Welles, ebenfalls ein begabter Medienmanipulator, ein Pseudo-Biopic über Hearst zu drehen. Er kalkulierte bereits den PR-Effekt ein, falls Hearst gerichtlich gegen seinen Film vorgehen würde. Hearst versuchte, die Produktion zu behindern, ließ die Darsteller bedrohen, warf den Hollywood-Studios mangelnden Patriotismus vor und wollte die Negative kaufen, um sie zu verbrennen. Nach Hearsts Kriegserklärung wollten wollten die Studio-Bosse das Werk einstampfen, weil sie umn ernbsthafte Konsequenzen für die Filmindustrie fürchteten. Doch Welles erinnerte in einer Krisensitzung an das uramerikanische Recht auf Meinungsfreiheit, dessen Missachtung sich die Studio-Bosse nicht öffentlich vorhalten lassen wollten.

Hearst sabotierte die Verbreitung des Films, in dem er sich weigerte, künftig Anzeigen von Kinos zu drucken, welche den Film zeigen. In New York musste das Studio RKO eigens ein Kino improvisieren. Die Hearst-Presse ignorierte den Film. Bei der Oscar-Verleihung, bei welcher der Film für neun Oscars nominiert war, schickte Hearst bezahlte Buhrufer. Zwar vermochte Hearst sein Zensurziel nicht zu erreichen, doch auf einen weiteren Film ließen sich die Hollywood-Studios nicht mehr ein. Von dem finanziellen Rückschlag konnte sich Welles nie erholen, musste nach Europa ausweichen und verbrachte beinahe mehr Zeit im Gerichtssaal als im Studio.

Die oben verlinkte Doku „The Battle Over Citizen Kane“ von Michael Epstein und Thomas Lennon wurde Oscar-nominiert und hat in meinem Regal mit medienkritischer Literatur einen Ehrenplatz.

« Mündliche Verhandlung im Blindflug – Liebesgrüße aus Langley … »

Autor:
admin
Datum:
21. August 2011 um 12:18
Category:
Abmahnung,Allgemein,Medienmanipulation,Medienrecht,Meinungsfreiheit,Persönlichkeitsrecht,Politik,PR,Pressefreiheit,Zensur
Tags:
 
Trackback:
Trackback URI

Keine Kommentare

No comments yet.

Kommentar-RSS: RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.