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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Burschenschafter beansprucht Diskretion für seine rassistischen Rund-E-Mails

Die TAZ hat morgen Termin in Braunschweig. Es geht um die (anonymisierte) Veröffentlichung einer E-Mail aus einer Mailingliste, die nach Wunsch des Absenders nur intern hätte kursieren sollen. Durch die Veröffentlichung in der TAZ soll das Persönlichkeitsrecht des Absenders verletzt worden sein. Es handelt sich hier um einen Burschenschaftler, der gegen diesen Beitrag vorgeht. Angeblich seien die Mails gefaked oder gehackt.

Ich wette 100:1, dass der Anwalt des Klägers das Schandurteil der ZK 28 des Landgerichts Köln zitiert hat, das allerdings aus gutem Grund nie rechtskräftig wurde. Der TAZ-Anwalt wird mit einiger Sicherheit mit dem von mir erstrittenen Urteil des OLG Stuttgart 4 U 96/10 vom 27.10.2010 zu einem vergleichbaren Fall kontern. Letzteres befindet sich derweil im Stresstest am BGH.

Das Interesse der Öffentlichkeit, welches bei entsprechendem Gewicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht überwiegt, dürfte bei einem Sachverhalt wie diesem spielend zu begründen sein.

UPDATE:

Die TAZ hat diese Runde gewonnen.

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Ein Kommentar

  1. Nochmal: Verlinken auf geleakte E-Mails » Rechtsanwalt Markus Kompa

    […] Auch SPIEGEL ONLINE wurde nunmehr vom Landgericht Braunschweig gestattet, auf geleakte interne E-Mails von Burschenschaften zu linken. […]

    #1 Pingback vom 05. Oktober 2011 um 19:05

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