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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Kommentar zu kino.to-Razzien

Etliche der bloggenden Juristen haben sich gestern zu den europaweiten Razzien bei den Leuten hinter und im Dunstkreis von kino.to geäußert. Spannend ist die Frage, inwiefern der Abruf eines Streams eine urheberrechtsrelevante Handlung darstellt, was unterschiedlich bewertet wird und insbesondere nicht gerichtlich geklärt ist. Eine gewisse Einigkeit besteht, dass die Behörden wohl Besseres zu tun haben werden, als den Betrachtern von Streams strafrechtlich nachzugehen. Nicht einmal Filesharer und sonstige private „Raubkopierer“ haben heute strafrechtlich etwas zu befürchten, denn die Gefängnisse sind ja schon mit Schwarzfahrern voll.

Die Piratenpartei hat natürlich eine vom Fall losgelöste, politische Herangehensweise. Sie sieht das (grenzwertige) Portal kino.to als Konsequenz gesetzgeberischen Versagens. Das aus analogen Zeiten stammende Urheberrecht sei noch immer nicht an digitale Realitäten angepasst worden. In der Diskussion wies jemand darauf hin, dass im Prinzip auch Youtube in einer ähnlichen Marktlücke operiere. Statt mit Razzien bestraft wurde Youtube von Google gekauft, die Existenz von Videohostern wird durchgehend als Bereicherung des Internets empfunden, dient insbesondere der Content-Industrie als Marketing-Instrument.

Im Heise-Forum wies jemand darauf hin, dass das die bei den Razzien federführende Polizeistruktur INES ursprünglich auf Bekämpfung von Korruption spezialisiert gewesen sei und schloss daraus, dass es wohl keine Korruption mehr gäbe, wenn INES Zeit für so etwas habe. Das mag polemisch sein, aber irgendwo ist da auch was dran. Ich habe noch nicht gehört, dass Lobbyisten den Schwarzfahrern in den Berliner Gefängnissen Gesellschaft leisten. Ob unsere Gesellschaft an selbsternannten „Zweitverwerten“ und ihren Konsumenten mehr krankt als an Lobbyisten, wage ich zu bezweifeln.

Zur Struktur von kino.to siehe dieses Interview (via telemedicus).

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Autor:
admin
Datum:
9. Juni 2011 um 09:45
Category:
Allgemein,Internet,Medienrecht,Politik,Überwachung,Urheberrecht,Zensur
Tags:
 
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4 Comments

  1. Froschs Blog » Blog Archive » Internetkompetenz der KriPo

    […] Markus Kompa: Kommentar zu kino.to-Razzien (via […]

    #1 Pingback vom 09. Juni 2011 um 11:07

  2. Das Ende des Internetphänomens Kino.to | Erbloggtes

    […] Kompa: Kommentar zu kino.to-Razzien. In: Rechtsanwalt Markus Kompa. Blog zum Medienrecht, 9. Juni 2011 (Vergleich mit Schwarzfahren und […]

    #2 Pingback vom 09. Juni 2011 um 13:46

  3. Hatte Kino.to mehr Nutzer als alle anderen deutschen Video-Seiten? « All Things Considered

    […] Angst hat, bald Post von der umtriebigen Staatsanwaltschaft Dresden zu bekommen, der sollte sich diesen Kommentar der Kanzlei Kompa durchlesen, der zwar juristisch keine Entwarnung gibt, faktisch aber Verfolgungsprobleme […]

    #3 Pingback vom 09. Juni 2011 um 14:26

  4. Marketingrecht

    kino.tod für kino.to…

    Aus der Pressemitteilung der GVU, der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. vom 08. Juni 2011 Berlin, 8. Juni 2011. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat heute, am 08. Juni 2011, einen konzertierten Schlag gegen das grö…

    #4 Trackback vom 09. Juni 2011 um 23:43

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