Die TAZ berichtet über die per Twitter ausgehebelte Super Injunction eines Fußballers.
Der Anwalt des superberühmten und zunehmend ungeheimen Mannes (ob er nun wirklich den ehelichen Treueschwur gebrochen hatte oder nicht, scheint nun nichts mehr zur Sache zu tun) wollte sowohl den Kurznachrichtendienst als auch alle User verklagen, die den Namen seines Mandanten nannten. Schließlich gab es ja die gerichtliche Anordnung, und diese verbat eben auch das digitale Lästern.
Das wären also über 75.000 einzelne Klagen. Der Mann hätte sich anschließend zur Ruhe setzen können … ;-)