8. April 2011
DFB-Boss Theo Zwanziger hatte den Schiedsrichter Amerell mit einer grenzwertigen Äußerung bedacht, die vermutlich auch dem Dompfaff von Regensburg nicht gefallen hätte. Der Spruch von Zwanziger war allerdings insoweit daneben, als es bei Amerell und Kempter um Erwachsene ging, die insbesondere auch nicht in einem vergleichbaren Abhängigkeitsverhältnis standen wie die Kirchenmänner und -Messknäblein. Das Landgericht erließ daraufhin eine einstweilige Verfügung. Es ist nun mal ein Unterschied, ob man als DFB-Bonze etwas sagt, oder ob man Harald Schmidt heißt. Zudem lässt ja Zwanziger auch ganz gerne mal Äußerungen über sich verbieten.
Das Oberlandesgericht Augsburg sah es jedoch anders und hat Zwanziger nun seinen Spruch unter Hinweis auf die Meinungsfreiheit wieder erlaubt. Das ist insoweit überraschend, als dass Gerichte bei beleidigenden Äußerungen mit sexuellen Kontext normalerweise nicht sehr großzügig sind. Die Geschichte Amerell/Kempter war allerdings ohnehin eine Lachnummer, wenn auch eine tragische, welche alle Beteiligten jedenfalls Autorität gekostet hat. Auf die Entscheidungsgründe darf man gespannt sein.
(Das Video oben bezieht sich auf einen Rechtsstreit von Anfang 2010 – und hat auch ein paar Zensurlücken, die offenbar das Antlitz des Herrn Kempter betreffen.)

admin •

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7. April 2011
Ein Multimillionär wollte sich in Bescheidenheit üben und begehrte vom manager magazin vornehme Zurückhaltung mit Berichten über sein märchenhaftes Vermögen, das locker auf 950 Millionen Euro geschätzt wird. Mit der Durchsetzung dieses Zensurbegehrens befasste er einen Berliner Promi-Anwalt, der normalerweise in Berlin und Hamburg Unterlassungsverfügen zu beantragen pflegt. Aus einem geheimnisvollen Grund versuchte er es in München.
Doch die Richter am Landgericht München I sind aufgeweckte Leute, die gerne mal etwas lesen:
„Natürlich schaut man da rein, weil man neugierig ist“, räumte der Vorsitzende Richter Thomas Steiner zwar ein. Aber das sei nicht der entscheidende Punkt. Die Gesellschaft müsse wissen und „darüber diskutieren, wo sind die großen Vermögen? Wie wurden sie geschaffen? Wie geht jemand damit um?“
Irgendwas scheint der Burda-Verlag gegen den Promi-Anwalt zu haben, oder warum wird der Kollege im aktuellen FOCUS-Artikel über die Farce genannt?
Die Presse feiert diesen Sieg für Pressefreiheit gerade landesweit.

admin •

21:03 •
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6. April 2011
Nachdem wir den Politikern das mit den AKWs erklärt haben, zu Guttenberg und weitgehend Westerwelle unschädlich machten, und Berliner Politstrategen (wiki)leakten, dass das Internet im wahrsten Sinne des Wortes ein „revolutionäres“ Medium ist, haben die Altparteien langsam erkannt, dass man uns nicht beliebig lange für dumm verkaufen kann.
Wir sind die alten Lügen satt! Wir wollen neue Lügen!
5. April 2011
Der niederländische Hacker Rop Gonggrijp, dessen Gruppe „Wij vertrouwen stemcomputers niet“ die dortigen Wahlmaschinen als unzuverlässig enttarnte und deren Abschaffung bewirkte, hat nun ein ähnliches Problem wie Julian Assange: Die Amerikaner möchten ihn wegen seiner Arbeit für WikiLeaks gerne in ihr schönes Land einladen, wo bereits an Bradley Manning vorgeführt wird, wie man mit Unverurteilten in einem Rechtsstaat umzugehen hat.
Zwar ist Rop ein Hacker-Veteran, aber in Sachen WikiLeaks hatte er wohl nur technischen Support bei der Filmqualität des „Collateral Murder“-Videos geleistet. Entgegen einem sorgsam gepflegten Mythos war das Ding nämlich bereits entschlüsselt. Nun erwägt der niederländische Außenminister tatsächlich, den Amerikanern, die den ausgerechnet in Den Haag sitzenden internationalen Gerichtshof für ihre eigenen Leute nicht anerkennen, die Auslieferung in dieses Land mit archaischen Rechtstraditionen wie der Todesstrafe.
Dabei hat Rop nichts anderes getan, als der Welt zu zeigen, wie sich die US-Streitkräfte selber abbilden. Die Wahrheit aber ist in politischen Angelegenheiten unerwünscht. Es wird Zeit, gewissen rückgratlosen Politikern zu kommunizieren, dass das, was in der arabischen Welt kurzfristig möglich war, vielleicht auch in Europa stattfinden könnte.
Nunmehr wurden die Urteilsgründe zur Entscheidung des OLG Köln vom Januar veröffentlicht, das die Beanstandungen der Vorinstanz an einem Artikel über die Filesharing-Abmahnszene nicht so recht zu teilen vermochte.
Ein freundlicher Kollege, der häufig für Rechteinhaber ihr wertvolles Urheberrecht gegen skrupellose Filesharer verteidigt, hatte in einem Beitrag einer Zeitschrift „Die Abmahninustrie“ eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts gewähnt und in erster Instanz Recht bekommen. Das Landgericht Köln bezog abstrakte Äußerungen im Text auf den tapferen Anwalt, weil dessen Künste in einem Kasten unter namentlicher Identifizierung gewürdigt wurde:
„Der Kläger ist aktivlegitimiert. Sein Persönlichkeitsrecht ist geschützt. An dem durch Art. 2 Abs.1 GG geschützten Persönlichkeitsbereich nimmt der Kläger auch insoweit teil, als er in seinem sozialen Geltungsbereich als freiberuflicher Rechtsanwalt und Einzelunternehmer betroffen ist. Bei der Frage, wie der Kläger seine Honorierung mit seinen Mandanten im Bereich seiner Abmahnungstätigkeit ausgestaltet, werden seine unternehmerischen Interessen berührt. Denn die Betroffenheit setzt nur voraus, dass sich die Behauptung in individueller, seine Interessensphäre berührender Weise auf den Anspruchssteller bezieht (Wenzel/Burkhardt, 5.Auflage 2003, Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 11.77 m. w. N.). Die Betroffenheit kann daher schon vorliegen, wenn die Darstellung der Verhältnisse anderer auf die eigenen ausstrahlt, nicht ausreichend ist hingegen die Betroffenheit als Gruppenangehöriger (Wenzel/Burkhard, a. a. O. und 11.81).“
Das OLG Köln hob die Entscheidung auf, denn es sah den Anwalt jedoch nur als einen von mehreren, ohne, dass ihm insoweit konkret der Vorwurf zugeordnet wurde:
Die Kanzlei des Klägers wird neben anderen Rechtsanwälten in einem davon klar getrennten Abschnitt unter der eigenständigen Zwischenüberschrift „Kurze Wege“ erwähnt. Bei den Zwischenüberschriften „Gebührenfalle“ und „Kurze Wege“ handelt es sich um verschiedene Aspekte unter dem Hauptthema des Artikels „Abmahn-Industrie“. Dementsprechend wird die Kanzlei des Klägers nicht als Exempel für ein Anwaltsbüro angeführt, das unberechtigte Forderungen geltend macht, sondern als Exempel der zur Abmahn-Szene gehörenden Anwaltschaft. Diese wird als eine von mehreren Protagonisten der Abmahn-Szene beleuchtet, zu der die Kanzlei des Klägers auch unstreitig gehört, und es wird unter Beigabe eines Bildes von dem gemeinsamen Eingang von der Kanzlei mit der Firma F. GmbH & Co. KG berichtet, dass sich diese Firma auf die Täterrecherche in Tauschbörsen spezialisiert hat und auf dem Klingelschild dieses Unternehmens steht: „Bitte bei O. + M. klingeln“. Der Sinngehalt dieses Artikels beschränkt sich insoweit auf die – insoweit auch unstreitig richtige – Aussage, die Kanzlei des Klägers betätige sich wie viele andere Rechtsanwälte in der Abmahn-Szene. Selbst wenn man eine Verbindung zu dem vorausstehenden Absatz unter der Zwischenüberschrift „Gebührenfalle“ sehen wollte, würde sich dieser auf den Sinngehalt beschränken, dass bezogen auf die in der Abmahn-Szene tätigen Rechtsanwälte unter Einschluss der Kanzlei des Klägers bei einem geringeren Teil von diesen laut Expertenerklärung mit rechtswidrigen Gebührenforderungen zu rechnen sein könne. Bezogen auf die Kanzlei des Klägers werden nur unstreitige Umstände, die auf eine besonders ausgeprägte effiziente Abmahntätigkeit hindeuten, vor Augen geführt. Soweit es am Ende desselben Abschnitts, der „unterbrochen“ wird durch eine Berichterstattung außerhalb des „L. Klüngels“, es bleibe in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass Text-Guard mit Sitz in I. ein „Geschäftsbereich“ der N. GmbH ist, die wiederum ebenfalls ihren Sitz im Bürogebäude der Kanzlei des Klägers hat, kommt auch diesen Ausführungen der vorbeschriebene Sinngehalt zu, ohne dass gegenüber der Kanzlei des Klägers irgendein Vorwurf illegalen Verhaltens zu erkennen ist. Die der Wahrheit entsprechende Berichterstattung über eine intensive Abmahntätigkeit im Zusammenwirken mit einem in der Täterrecherche tätigen Unternehmen stellt keine das (Unternehmens-) Persönlichkeitsrecht beeinträchtigende Äußerung dar.
Das Urteil dürfte in seiner Tendenz ein Schritt gegen die in den letzten Jahren zu beobachtende Ausweitung der Andeutungs-Rechtsprechung darstellen, in denen Kläger durch Umkehrschlüsse etc. geltend machen können, dass unstreitig zutreffende Berichte einen angeblich falschen (=vom Äußernden zu beweisenden) Eindruck erwecken. Die Beliebigkeit, mit welcher findige Anwälte und Kläger mit gefüllter Kriegskasse auf diese Weise die Meinungsfreiheit einschränken können, ist besorgniserregend. Diesen rechtsfreien Raum hat nunmehr das OLG Köln ein Stück weit eingedämmt.
Schlagwörter:
OLG Köln 15 U 130/10
3. April 2011
Zum 2. Mal trafen sich die IT-Juristen zum Barcamp im Frankfurter Skyper, wo diesmal der Datenschutz die Themen beherrschte, wo natürlich insbesondere Peter Schaar nicht fehlen durfte. Wie schon im letzten Jahr fanden sich überwiegend Praktiker aus Firmen und Institutionen ein. Vielleicht war es dem frühlingshaften Wetter geschuldet, dass diesmal die Anzahl der sichtbaren Krawatten in erfreulichem Maße rückläufig war – in IT-Kreisen wird über „Schlipsträger“ nämlich mitleidig gespottet… ;)
Ein ca. einstündiges spontanes Rededuell zwischen dem Kollegen Stadler und einem bekannten Fliesharing-Abmahnanwalt habe ich leider verpasst. Ein Vertreter der Musikindustrie gab die Zahl von 700.000 entsprechenden Abmahnungen im letzten Jahr aus.
1. April 2011
Der Persönlichkeitsrechtsträger Herr Michael Ballack war letztes Jahr in Hamburg beim unqualifizierten Versuch dumm aufgefallen, einer Zeitschrift Spekulationen über sein Karriereende zu verbieten. Die Posse wurde bei mir zur Glosse. Wie von mir dort vorhergesagt, hatte das Verbot nicht lange Bestand.
Nun hat Herr Ballack selbst eine Maulschelle bekommen, weil sein Gesang speziell in Köln nicht durchgehend Freunde fand. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bunds verurteilte Michael Ballack „wegen unsportlichen Verhaltens“ zu einer Geldstrafe von 8000,- Euro. Das ist ungefähr genauso viel, wie ihn sein Zensurversuch in Hamburg gekostet hat.
Die Hauptversammlung der Admins der deutschsprachigen Wikipedia hat aufgrund des notorischen Neu-Autorenmangels nunmehr die Ausarbeitung einer von Fachleuten als „überfällig“ geforderten Reform der Wikipedia-Regeln beschlossen. Zwar betonte man anlässlich des jüngsten Treffens international Wikipedia-Aktivisten in Berlin, dass sich der Mangel insbesondere an Fachautoren als internationales Phänomen darstelle und keineswegs ein deutsches Problem sei, jedoch wolle man als zweitgrößte Wikipedia-Community insoweit eine Vorreiterrolle spielen.
Viele Neu-Autoren verlassen das Projekt nach kurzem Gastspiel, weil sie von dem nicht durchgehend akademischen Gesprächsklima sowie der oft als willkürlich handelnd empfundenen Administration abgeschreckt würden. Ihr Leid klagen die verprellten Autoren unter anderem in Meinungsforen, etwa dem Heise-Forum, wo nahezu jeder Beitrag über die Wikipedia zu entsprechender Kundgabe stimuliert.
„Wikipedia-Gesetzbuch“
Die Wikipedia-Admins wollen nun ein verbindliches Regelwerk aufstellen, welches sowohl den Autoren nachvollziehbar und transparent ihre Rechte und Pflichten erläutert, als auch den Admins. Neben den für Adminentscheidungen verbindlichen Regeln wird für jede einzelne Vorschrift ein Unterartikel angelegt, in dem entschiedene Fälle gesammelt werden, um die Rechtsentwicklung in diesem Part zu dokumentieren und ggf. eine Evaluation der jeweiligen Regel zu ermöglichen.
Willkür soll vermieden werden. Die Verhängung einer Sperre etwa soll künftig nicht als Mittel der Auseinandersetzung missbraucht werden, sondern als ultima ratio nur dann erfolgen, wenn sich eine Angelegenheit nachweislich nicht kommunikativ beilegen lässt. Sperren müssen – abgesehen von Evidenzfällen (Vandalismus, Pöbelei, Trollerei) – künftig von mindestens drei Admins bestätigt werden, bevor diese technisch wirksam werden. Auch die bislang plebiszitär-plutokratische Praxis in der sogenannten „Löschhölle“ soll in geordnetere Bahnen gelenkt und ein sozialüblicher Arbeitston forciert werden.
„Wikipedia-Prozessrecht“
Die bislang nach häufig nach Gutsherrenart durchgeführten Administrationsentscheidungen, die nicht selten durch Konspiration im Chat oder sonstiger Weise beeinflusst wurden, soll nun durch ein geordnetes Verfahren ersetzt und damit erstmals verrechtlicht werden. So soll etwa künftig die Zuständigkeit vom Admins im Vorhinein geregelt sein, während sich bislang persönlich bekannte Admins willkürlich für zuständig erklären konnten. Die essentiellste Forderung, nämlich ein Verbot von Administration bei Befangenheit (z.B. Freundschaft mit einer der Parteien), soll für den jeweiligen Admin sogar mit sofortigem Verlust des Amtes sanktioniert werden. Bislang wurden parteiische Admins nicht als anstößig angesehen, obwohl nahezu jede andere Rechtsordnung der Welt für öffentliche Aufgaben unparteiische Entscheidungsträger verlangt.
Unsachliche Faktoren wie langjährige Projektzugehörigkeit und sonstiger „Stallgeruch“ sollen in Sachentscheidungen möglichst keine Rolle mehr spielen. Admin-Abuse wie unsachlichem Verhalten und unsäglicher Kommunikation soll durch eine Beschwerdestelle effizient entgegengewirkt werden.
Edit-Wars werden künftig durch geordnetes Verfahren behandelt, bei dem sowohl die Parteien sinnvoll angehört, als auch Fachleute zugezogen werden. Das unproduktive Brachliegen gesperrter Wikipedia-Artikel soll vermieden werden.
„Wikipedia-Staatsanwalt“
Während man die zahlreichen Regelverstöße bislang als „private Angelegenheiten“ ansah, die nur dann zu Adminentscheidungen führten, wenn ein Admin nach eigenem Ermessen eingriff, werden künftig einige bestimmte Admins mit besonderen Kompetenzen ausgestattet sein, die sie bei Kenntnisnahme von Rechtsverstößen zum Handeln verpflichten. Jede Sperrprüfung, die nicht Evidenzcharakter hat, soll automatisch ohne besonderen Antrag auf Schlüssigkeit überprüft werden. Entgleisung und Admin Abuse aller Art soll durch diese speziellen Admins unbürokratisch und zeitnah bekämpft werden.
Diese neuen Admins, für welche die Community bislang noch keine Bezeichnung gefunden hat, sollen neuen Benutzern, die im Streit auf erfahrene Gegner stoßen, einen gleichfalls erfahrenen Mentor zur Seite stellen, der quasi anwaltliche Tätigkeit ausübt und zur Versachlichung meist persönlich aufgeladener Kontroversen beiträgt.
„Schreibwettbewerbe“ bleiben
Vorerst werden die umstrittenen Wettbewerbe wie „Exzellenzkandiaturen“ und Sachpreisauschreibungen beibehalten bzw. weiterhin toleriert. Jedoch zeichnete sich eine Mehrheit der Admins ab, welche diese als falsche Anreize bewerteten. Der Trend, dass langjährige Wikipedianer „ihre“ Wikipedia für sich gegenseitig schreiben, jedoch Bedürfnisse und Nutzen der Leser ausblendeten, habe zu Fehlentwicklungen geführt, welche der Attraktivität des Projekts schweren Schaden zugefügt hätte.
Der Verband Deutscher Internetbenutzer begrüßte die Neuerungen, der Chaos Computer Club wollte aus Gründen der Neutralität keine Stellung nehmen, während der mächtige Wikipedia-Stammtisch Hamburg bereits massiven Widerstand ankündigte. Man wolle sich die Wikipedia, die man als angestammtes Revier betrachte, nicht nehmen lassen.
UPDATE: War ein Aprilscherz …