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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Talibane Verhältnisse im Gottesstaat Regierungsbezirk Düsseldorf

In der Stadt Essen hatte man sich seit eineinhalb Jahre auf die Premiere von „Madame Butterfly“ gefreut, die nun kurzfristig von der Stadt untersagt wurde. Denn einem sittenwachenden Pharisäer war aufgefallen, dass es sich um den Karfreitag handele, wo dem frommen Taliban der Genuss etwa von Musik ein besonderes Gräuel ist. 20 km weiter in Bochum kennt man derlei Probleme nicht, was damit zusammenhängen dürfte, dass Bochum im heidnischeren Regierungsbezirk Arnsberg liegt.

Ich finde das inkonsequent. Man sollte auch das unflätige TV-Programm der Privatsender am Karfreitag abschalten und unzüchtige Plakatwerbung abhängen. Und das Internet abschalten. Denkt denn niemand an die Christkinder …?

« „Medien“-Recht – Abhören? „So ein Schmarrn!“ »

Autor:
admin
Datum:
20. April 2011 um 09:26
Category:
Abmahnung,Allgemein,Politik,Zensur
Tags:
 
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