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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Michael Ballack bekommt aufs Maul!

Der Persönlichkeitsrechtsträger Herr Michael Ballack war letztes Jahr in Hamburg beim unqualifizierten Versuch dumm aufgefallen, einer Zeitschrift Spekulationen über sein Karriereende zu verbieten. Die Posse wurde bei mir zur Glosse. Wie von mir dort vorhergesagt, hatte das Verbot nicht lange Bestand.

Nun hat Herr Ballack selbst eine Maulschelle bekommen, weil sein Gesang speziell in Köln nicht durchgehend Freunde fand. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bunds verurteilte Michael Ballack „wegen unsportlichen Verhaltens“ zu einer Geldstrafe von 8000,- Euro. Das ist ungefähr genauso viel, wie ihn sein Zensurversuch in Hamburg gekostet hat.

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