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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


28. April 2011

Zeitungen unter dem Schlapphut

Während der SPIEGEL gemeinhin das Image von Qualitätsjournalismus genießt und sich einen Ruf insbesondere im investigativen Journalismus erarbeitete, waren die Anfänge schon allein vom Personal her erstaunlich: In der Redaktion arbeiteten Intellektuelle der SS in leitenden Positionen, die zwei Jahrzehnte erstaunlich enge Kontakte zur Organisation Gehlen bzw. dem hieraus hervorgegangenen Bundesnachrichtendienst hielten. Ein SPIEGEL-Mann, der es zum Chefredakteur und Verlagsleiter brachte, wurde sogar als neuer Vizepräsident des BND gehandelt.

Diese Interessenkollision wurde Anfang der 70er Jahre durch eine Enthüllungsserie über den BND relativiert, an welcher der damalige SPIEGEL-Redakteur Peter Ferdinand Koch mitwirkte. Der hat nun 40 Jahre später ein Buch vorgelegt, in dem er auf etliche Leute im Nachkriegsdeutschland eingeht, die entweder in den Diensten oder für die Medien arbeiteten, aber mehr als einen offiziellen Dienstherren hatten.

Meine Rezension zu „Enttarnt“ ist heute bei TELEPOLIS erschienen.

26. April 2011

Parlaments-TV war Piratensender – und macht jetzt auf Pirate Bay!

So manche Probleme kann es wohl nur in Deutschland geben: Da hierzulande das TV „staatsfern“ zu sein hat, das Parlaments-TV aber nun mal vom Staat veranstaltet wird, haben weise Juristen beschlossen, das Programm nicht mehr ins TV-Programm einzuspeisen, sondern ins Internet …

-> Parlaments-TV: Einmal Piratensender und zurück

Wo wären wir nur, wenn wir die Landesmedienanstalten nicht hätten …?

23. April 2011

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (6)

Dr. Nikolaus Klehr muss nun erfahren, was man unter dem Streisand-Effekt versteht. Dr. Nikolaus Klehrs freundlicher Hamburger Rechtsanwalt war mir in letzter Zeit ein wenig lästig geworden und hatte unverlangte Faxe gesandt. Mein Hinweis, dass ich jeden Einschüchterungsversuch nach dem Hydra-Prinzip mit einer Ausweitung meines Informationsangebots beantworten würde, scheint nicht verstanden worden zu sein – und das, obwohl ich einen weiteren freundlichen Hamburger Kollegen genannt hatte, der Erfahrungen mit mir schon hinter sich hat.

Seinerzeit gab es Ärger mit dem damaligen Personal eines Finanzvertriebs, der von mir die gleiche Ansage erhalten hatte. Googlet man nun nach diesem Unternehmen, trifft man sofort auf mein Website finanzparasiten.de, die zeitweise im Ranking den ersten Platz einnahm. Die Mitbewerber, die ich dort ebenfalls thematisierte, erlitten googlemäßig Kollateralschäden. Die Strategie, mir mit Hamburger Anwälten die Zeit zu stehlen, ging nach hinten los.

Wenn Herr Dr. Nikolaus Klehr dieser Tage mal seinen Namen googlet, wird ihm die Entdeckung, die er nun in der Top Ten machen muss, vermutlich weniger gefallen. Ich möchte jetzt nicht in der Haut seines ansonsten tüchtigen Hamburger Advokaten stecken, der ihm dieses Resultat jetzt wohl wird erklären müssen. Übrigens: Herr Dr. Klehr pflegt gelegentlich auch Google zu verklagen. Aber wie in der Krebsbehandlung ist halt nicht jede Therapie zwingend erfolgreich.

21. April 2011

Archivfotos von Personen und der Kontext

Verfügt man als Journalist über ein Foto einer Person, welche nachweislich die Einwilligung zum Verbreiten und Zur-Schau-stellen nach § 22 KunstUrhG erklärt hat, lauern noch immer jede Menge Fallen. Denn die Reichweite der Einwilligung ist regelmäßig nur auf den konkreten Zweck beschränkt bzw. sonst streitig. Daher birgt es diverse Risiken, bei der Abbildung von Personen ins Archiv zu greifen. Bei Personenfotos, auf denen lediglich das Portrait ohne besonderen Kontext zu sehen ist, befindet man sich grundsätzlich auf der sicheren Seite. Jetzt braucht nur noch das Berichtsthema ein Minimum an Nachrichtenwert, und ab die Post!

Wenn allerdings ein Foto aus dem Zusammenhang gerissen und in einen anderen Kontext gesetzt wird, leuchten bei Medienanwälten die Dollarzeichen in den Augen. So wohl auch im Fall jenes Soldaten, der sich auf der Gorch Fock beim Deckschrubben hatte ablichten lassen. Nicht allerdings hatte er explizit eingewilligt, dass dieses im Kontext von

Spindsaufen, Schweineleber, Stromschläge

verwendet werden dürfe. Und es ist auch anzunehmen, dass er bei Kenntnis einer solchen Verwendung dankend abgelehnt hätte. Inwiefern man dennoch die Bildnisse quasi als Symbolfoto verwenden darf, ist eine Wertungsfrage, denn grundsätzlich hat niemand den Anspruch, nur „bei gutem Wetter“ in den Medien dargestellt zu werden. Da aber der Soldat selbst offenbar nichts mit den skandalösen Vorfällen auf der Gorch Fock zu tun hatte, hat ihm das Landgericht München I nun diese unverdiente Schmach erspart. Ob er allerdings mit Ansprüchen auf Geldentschädigung durchdringen wird, darf bezweifelt werden. -> Süddeutsche.

20. April 2011

Markwort soll vor griechischen Kadi

Helmut Markwort, der die Hamburger Gerichte seinerzeit zu dem weltfremden Unfug verleitete, die Saarbrücker Zeitung für eine irrtümliche Äußerung in einem Interview mit Roger Willemsen in die Haftung zu nehmen, kriegt nun selbst eins aufs Dach. Die Griechen fanden seinerzeit einen FOCUS-Titel nur halb so witzig wie ich und bitten nun Herrn Markwort zum Griechenland-Urlab vor die Agora, wo man ein schönes Scherben-Gericht bereithält. Bereits die Bezeichnung „Sympathisches Völkchen“ scheint in Griechenland auszureichen, um vor ein Strafgericht(!) gestellt zu werden.

Anscheinend sind da einige noch geistig in der gar nicht mal so lange zurück liegenden Militärdiktatur verhaftet, als die freie Rede in Griechenland mal aus der Mode gekommen war. Die wohl schönste Sternstunde dieser Zeit war jener Moment, als da so ein Überwachungspolitiker einer Reihe Journalisten den Überwachungscomputer vorführte und die Liste von potentiellen Staatsfeinden aufrief, die zu überwachen seien. Peinlich, denn es fanden sich darunter auch Namen eben jener geladenen Journalisten …

BILD: FOCUS, Burda-Verlag

Abhören? „So ein Schmarrn!“

Comedy vom Feinsten:

Der ehemalige Chef des deutschen Inlandsgeheimdienst, Ludwig Holger Pfahls, hatte vor ein paar Jahren in einer eidesstattlichen Versicherung sein Bargeldvermögen mit 275,- Euro angegeben, das tatsächliche Vermögen wird jedoch um vier Kommastellen höher taxiert. Nun ist ausgerechnet dem ehemaligen Leiter der Stasi-West das Mitschnorcheln der Behörden zum Verhängnis geworden:

Im Herbst vergangenen Jahres telefonierte Pfahls noch ahnungslos mit Max Strauß, dem Sohn des früheren bayerischen Ministerpräsidenten. Strauß warnte davor, dass Telefonate oft von Behörden mitgeschnitten würden. Pfahls als früherer Verfassungsschützer wisse das ja selbst. So ein Schmarrn, entgegnete Pfahls. Tatsächlich war der Staat längst in der Leitung. Ein halbes Jahr lang haben die Ermittler seine Gespräche mitgehört und die Ereignisse deswegen ziemlich präzise rekonstruieren können.

Die ganze Farce in der Süddeutschen. Wer nicht über sehr viel Humor verfügt, sollte vor der Lektüre unbedingt einen Eimer in Reichweite stellen.

Talibane Verhältnisse im Gottesstaat Regierungsbezirk Düsseldorf

In der Stadt Essen hatte man sich seit eineinhalb Jahre auf die Premiere von „Madame Butterfly“ gefreut, die nun kurzfristig von der Stadt untersagt wurde. Denn einem sittenwachenden Pharisäer war aufgefallen, dass es sich um den Karfreitag handele, wo dem frommen Taliban der Genuss etwa von Musik ein besonderes Gräuel ist. 20 km weiter in Bochum kennt man derlei Probleme nicht, was damit zusammenhängen dürfte, dass Bochum im heidnischeren Regierungsbezirk Arnsberg liegt.

Ich finde das inkonsequent. Man sollte auch das unflätige TV-Programm der Privatsender am Karfreitag abschalten und unzüchtige Plakatwerbung abhängen. Und das Internet abschalten. Denkt denn niemand an die Christkinder …?

„Medien“-Recht

RTL II hat jetzt einen Uri Geller für Arme, nämlich das Medium Martin Zoller, der wie sein Vorbild Ölfelder findet, Verschollene aufspürt und mit diversen Energien hantiert. Als ich das Original mal zu solchen Themen interviewte, meinte der Altmeister, die Kids sollten das Paranormale vergessen und lieber Sport oder Schule machen … ;-)

Bei mir in der Kanzlei wird es zumindest zwischen den Aktendeckeln in letzter Zeit ebenfalls recht esoterisch. So habe ich im Moment auf der Gegenseite eine Art Voodoo-Priester, der seine Anweisungen direkt von Gott bezieht und daher der irdischen Rechtspflege wenig zugetan ist. Auch die Germanischen Mediziner geben noch immer nicht den abergläubischen Versuch auf, den Versand ihrer E-Mail-Liste mit Persönlichkeitsrecht zu schützen. Und ein anthroposophischer Wunderdoktor mit Honorarprofessorentitel ausgerechnet einer evangelischen(!) Hochschule hat ein dreiviertel Jahr genervt, weil ein Mandant seinen Humbug dem Humbug eines Mitbewerbers zugeordnet hat. Das war selbst der Hamburger Pressekammer zu … ähm, naja. Besagter Wunderdoktor bietet übrigens auch Humbug im Bereich von Energiefeldern des Körpers an. Zu ähnlichem Energiefeld-Humbug hat gerade das Amtsgericht Mannheim geurteilt.

Keiner überirdischen Kräfte bedient sich mein eifriger Blogleser Dr. Nikolaus Klehr, sondern eines Hamburger Anwalts mit bemerkenswerter Kenntnis der nur von sehr wenigen Eingeweihten dechiffrierbaren Spruchpraxis der ZK 24 des Landgerichts Hamburg. Dort geht es jedoch eher unterirdisch zu.

19. April 2011

Unter Zirkusleuten

Die heutige Meldung über eine Schießerei rivalisierender Zirkusleute in Regensburg erinnerte mich an die Geschichten, die mir der Clown Fax zählte, nachdem wir unseren gemeinsamen Freund zu Grabe getragen hatten, den Zauberkünstler Marvelli. Die Sitten im Zirkusgewerbe, jedenfalls in den Familienbetrieben, sind schon ziemlich rustikal. Statt um Domains kloppte man sich um Raum für Plakate. Auch Marvelli selbst war viel im Zirkusmillieu unterwegs gewesen und beschäftigte für seine Zaubershow im Nachkriegsdeutschland zeitweise bis zu 55 Leute und zwei Elefanten. U.a. wegen Plakaten stritt er sich mal mit Roncalli, wegen Plätzen für seine Auftritte mit diversen Behörden, und er setzt in Rheinland-Pfalz durch, dass Unterhaltungskünstler keine Vergnügungssteuer zu zahlen hatten.

Apropos Marvelli: Der Mann war für seine Äußerungsfreudigkeit mehr als bekannt und hatte alleine deswegen schon etliche Gerichtssäle von innen gesehen, wo er jedes Mal ein Riesenshow abzog. Auch urheberrechtlich war er nicht uninteressant, denn er verklagte Nachahmer auf Unterlassung, blieb jedoch dennoch in den 80er Jahren der wohl am meisten kopierte deutsche Zauberkünstler. Sein Todestag jährt sich übermorgen zum dritten Mal.

Der seinerzeit sehr bekannte TV-Zauberer Marvelli doubelte übrigens im ZDF-Traumschiff die Hände für den Schauspieler Ivan Desny, der dort einen Falschspieler darstellte. Desny allerdings war tatsächlich ein Falschspieler, denn der Schauspieler behauptete dreist, ein Wunderdoktor habe ihn von Krebs geheilt – obwohl Desny nie Krebs hatte! Über dubiose Krebsärzte demnächst mehr in diesem Theater …

Bild: Hanjo Schnug: „MARVELLI, der Magier“ (1990)

18. April 2011

Zitieren aus persönlichen E-Mails eines Politikers

Im hier mehrfach berichteten Fall des ehemaligen Brandenburger Innenministers Speer, der sich gegen dem Axel Springer Verlag wegen der Preisgabe seiner E-Mails an seine – wie er zwischenzeitlich einräumte – Kindsmutter wehrt, hat das Kammergericht die einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin bestätigt. Das Zitieren derartig privater Sachen muss nicht sein – aber ein hohes Interesse der Öffentlichkeit rechtfertigt durchaus, dass man im Großen und Ganzen darüber berichten darf.

Herr Speer wünscht nun vom Axel Springer-Verlag 150.000,- Euro Geldentschädigung.

Die E-Mails waren sozusagen private Vorratsdaten, die in Speers Notebook gespeichert waren, das er sich klauen ließ. Eine Erfahrung wie die von Speer wünsche ich jedem seiner Innenminister-Kollegen, die sich für Bundestrojaner und ähnliche Schnüffeleien