Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Deutsches Presserecht schützt mutmaßlichen ägyptischen Geheimdienstpartner

Die unerschütterliche Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley hatte nicht nur die Courage, gegen das SED-System zu rebellieren, sondern ergriff seinerzeit die Initiative, in der Normannenstraße die StaSi-Zentrale zu stürmen und am Vernichten der Akten zu hindern. Wäre Frau Bohley letztes Jahr nicht gestorben, sie hätte angesichts der Erstürmung der ägyptischen Geheimdienstzentrale ein Lächeln auf ihren Lippen gehabt.

Aufgrund der inzwischen im Netz kursierenden Geheimdienstpapiere, die man in Ägypten fand, besteht ein gewisser Anfangsverdacht, dass eine sympathische deutsche Firma in Sachen Schnüffelsoftware den ägyptischen Staatssicherheitlern so richtig nett zu Diensten war – was jetzt hierzulande auf einmal sehr peinlich ist. Und ein bekannter Berliner Promi-Anwalt ist sich natürlich nicht zu schade, der Presse präventiv damit zu drohen, jegliche Verdachtsberichterstattung sofort unterbinden zu lassen und Schadensersatz geltend zu machen.

SPIEGEL online hat sich von dem Säbelrasseln nicht beeindrucken lassen.

« Maschmeyer: „Titten gucken, Schniedel gucken, Mitarbeiter einstellen!“ – Heute ARD: Neues vom Drückerkönig – oder: Lütgers Liste »

Keine Kommentare

No comments yet.

Kommentar-RSS: RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.