Heute vor 50 Jahren hat das Bundesverfassungsgericht den Vorläufer von Privatfernsehen und ZDF verboten.
Der im Kaiserreich sozialisierte Adenauer hatte Artikel 5 GG nie so recht verstanden oder sich mit ihm abfinden wollen. Er träumte seinerzeit von einem Propagandaministerium, von dem gerade einmal das Bundespresseamt übrig blieb. Besonders sauer war der katholische Rheinländer über den NWDR, den er als zu links und protestantisch empfand. Seine Hoffnung, durch Zerschlagung in katholischen WDR und protestantischen NDR das Problem zu lösen, wurde enttäuscht: Der WDR entwickelte sich in den 50 Jahren zu einem Hort der Kritik, gerne auch als „Rotfunk“ wahrgenommen.
Also entschloss sich der Kanzler, ein eigenes Fernsehunternehmen aufzuziehen, das von der ihm nahe stehenden Wirtschaft über Produktinformationen und Kaufanreize finanziert werden sollte, mit welchem die Deutschen auf den rechten(!) Weg gebracht werden sollten. Mit bunten Unterhaltungsprogrammen sollte die Lufthoheit von politischen ARD-Sendungen gebrochen werden. Dumm nur, dass Adenauer die Kulturhoheit der Länder übersehen hatte … fand das Bundesverfassungsgericht.
Als Trösterchen erlaubte man Adenauer den Aufbau einer zu den ARD-Häusern alternativen öffentlich-rechtlichen Anstalt, die Adenauer mit ultrakonservativem Personal besetzen konnte, das auch seinen Nachfolgern die Treue hielt. Die Propaganda-Rechnung ging auf, denn Jahrzehnte später wählten die ZDF-Zuschauer Konrad Adenauer zum größten Deutschen.
Es hat eine gewisse Ironie, dass an den heutigen Jahrestag ausgerechnet das Deutschlandradio erinnert, dessen verfassungsrechtliche Konstruktion auch recht spannend ist. Aber: das Deutschlandradio gehört definitiv zu den Qualitätsmedien, die ihren Auftrag kritischer Berichterstattung ernst nehmen.