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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Edelmannswort

Morgen möchten empörte Wutbürger gegen den Selbstverteidigungsminister protestieren, wobei sie aus der arabischen Welt das Symbol des Schuhs adaptiert haben, der ja bisweilen sogar zu fliegen pflegt. Das wirft natürlich bei Juristen die Frage auf, ob das Mitführen von zusätzlichen Schuhen bei einer Demonstration erlaubt ist. Bei der Demo wird zwischen Hausschuhen und High Heels mit waffenscheinpflichtigen Absätzen zu unterscheiden sein. Auch eine Prüfung auf Emission unwägbarer Stoffe könnte bei Schuhen gegen eine Zulässigkeit sprechen. Wie man in diversen Doktorarbeiten ja sicherlich nachlesen kann, wird seit Generationen diskutiert, ob der „beschuhte Fuß“ ein gefährliches Werkzeug iSd § 223a StGB sei.

Mit Strafrecht wird sich der gutte Mann auch anderweitig befassen müssen. Zwar muss man in Bayreuth – anders, als anderswo – keine eidesstattliche Versicherung ableisten, man hätte die Disssertation alleine geschrieben, aber nun wird gemunkelt, seine zu Tollheit hätten den Doktortitel schon vor dessen formeller Vergabe geführt – ein Sakrileg! Aber was hat man schon von Edelmannswörtern zu halten …?

Durchlaucht reihen sich allerdings in eine lange Tradition konservativer Munkelmänner ein. Wenn der Baron jetzt auch noch ankündigt, wegen übler Nachrede den Gerichten Arbeit zu machen, dann werden wohl Tausende kriminalisiert – Tatort Internet!

UPDATE: Süddeutsche zur Rechtslage

Den Vogel in Sachen übler Nachrede abgeschossen hat allerdings der eigene Pressesprecher, der am Ende dieses Videos … :-)

Fotomontage via Frank.

« Fliegender Hamburger bald im Hafen? – Demo in Regensburg für Meinungsfreiheit »

Autor:
admin
Datum:
25. Februar 2011 um 12:59
Category:
Allgemein,Internet,Medienmanipulation,Medienrecht,Meinungsfreiheit,Politik,Strafrecht,Verdachtsberichterstattung
Tags:
 
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