Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung gegen ein lästiges Buch von Richard Schneider am Landesgericht St. Pölten, Österreich, ist gescheitert. Die Herrschaften in den Nadelstreifen wollten nicht über sich so häßliche Sachen lesen wie
„hochkriminelles Netzwerk“ und einer „international tätige Verbrecherclique“
(Ähnliches hatte mir mal vor etlichen Jahren mal ein norddeutsches Gericht verboten – der Beginn einer wundervollen Freundschaft …!) Für die St. Pöltener Richter entscheidend war der gebetsmühlenartige Hinweis auf die Unschuldsvermutung im Buch und der Verzicht auf dem Klappentext, die Namen zu nennen. Der Verlag wird sich über die Gratis-Werbung freuen …
„Hochkriminelles Netzwerk“ und „international tätige Verbrecherclique“ scheitern mit Zensur » Rechtsanwalt Markus Kompa
[…] hier bereits berichtet, scheiterte der Zensurversuch eines „hochkriminellen Netzwerks“ bzw. einer „international […]
#1 Pingback vom 15. August 2011 um 13:11