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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Klagst du noch, oder versteuerst du schon?

Das globalisierend versteuernde Unternehmen mit schwedischem Image, das Möbelkäufer in Bastler zu verwandeln pflegt, reagiert sehr sensibel, wenn man sich für seine Geschäfte interessiert. Nachdem der Herausgeber des Düsseldorfer Branchendienstverlages ‚markt intern‘ sogar eine Strafanzeige erstattete, war Schluss mit lustig. Die Ikeaner beantragten eine einstweilige Verfügung, mit der verboten werden sollte:

„Dies wären rund 350 Mio. Euro an Steuern, die am Fiskus irgendwie vorbeigeschmuggelt werden,“ … „Wie es oben steht, ist der, der eine Steuerverkürzung betreibt, indem er unrichtige oder unvollständige Angaben macht, ein Steuerhinterzieher und mit einer Freiheitsstrafe zu verurteilen. Das von Frontal21 aufgedeckte Ikea-System erweckt nach ‚mi‘-Sicht klar den Veracht.“

In der ersten Instanz ist der Verbotswunsch am LG Düsseldorf gescheitert, Berufung ist eingelegt.

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