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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Landgericht Hamburg läßt Strauß-kritisches Buch passieren

2009 erschien das Enthüllungsbuch des früheren bayerischen Ministerialbeamte Wilhelm Schlötterer „Macht und Missbrauch“, in dem er den ehemaligen CSU-Chef Franz Josef Strauß krimineller Machenschaften zieh. Eine damals angekündigte einstweilige Verfügung schien nicht beantragt worden zu sein.

Gestern(!) nun gab das Landgericht Hamburg bekannt, eine einstweilige Verfügung abgelehnt zu haben. Laut Süddeutscher hatte ein Teil der Strauß-Familie beantragt, die gravierendsten Vorwürfe zu verbieten. Das wirft Fragen auf: Für den Erlass einer einstweiligen Verfügung muss eine Dringlichkeit glaubhaft gemacht werden, andernfalls der Eilrechtsschutzz versagt wird. Wie kann man nach über einem Jahr eine solche Dringlichkeit plausibel machen? Der Buchinhalt wird sich doch nicht geändert haben? Auch das Strafverfahren, das Mitte 2009 gegen Schlötterer wegen Verleumdung initiiert wurde, scheint nicht in Schwung gekommen zu sein.

Als ich gestern den Vorsitzenden Richter Buske, der aller Wahrscheinlichkeit nach an dem Verfahren beteiligt war, bei einer anderen Verhandlung sah, machte er einen äußerst gut gelaunt Eindruck. Vielleicht ist es für grantelnde Bayern nicht immer sinnvoll, via fliegenden Gerichtsstand in Hamburg verbieten zu lassen.

2009 hatte ich andere Prioritäten als die Strauß-Forschung. Den streisandigen Hinweis auf das Strauß-Buch nehme ich jedoch zum Anlass, eine Lücke in meinem Bücherschrank zu füllen … ;-)

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