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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Krank durch V-Bild

Wie der Kollege Dörre berichtet, hat das VG Düsseldorf ein Bundesland (offensichtlich NRW) dazu verurteilt, eine durch Öffnen einer E-Mail mit einer Abbildung hervorgerufene Zwangsstörung eines Polizisten als Dienstunfall anzuerkennen. Die besagte Abbildung stellte eine eitrige Vagina in ekelerregender Weise dar.

Dies erinnert mich an die Posse um die Abbildung der Vagina einer Unbekannten, welche die Wikipedia-Welt empörte. Meine Glosse hierzu auf TELEPOLIS rangiert übrigens auf Platz SEX 6 der dort im letzten Jahr am meisten geklickten Beiträge. Im eigentlichen Wikipedia-Artikel gibt es übrigens die Abbildung einer an Feigwarzen erkrankten Frau, die mich schwer traumatisiert hat. Ob ich da jemanden verklagen kann?

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Autor:
admin
Datum:
3. Januar 2011 um 14:06
Category:
Allgemein,Internet,Medienmanipulation,Medienrecht
Tags:
 
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