Der Straftatbestand des „gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr“ hat eine unrühmliche Geschichte. Nach dem Krieg kamen offenbar militärisch erfahrene Leute auf die Idee, fahrende Autos durch gespannte Drahtseile zu stoppen, um die Fahrer auszurauben.
An dieses eher historische Delikt musste ich gerade denken, als ich den aktuellen Polizeibericht hier in Münster las. Irgendein Vollidiot hat ein Drahtseil gespannt, das einen Radfahrer am Hals erwischt hat.
Es gibt hier in Münster noch immer einige Menschen, welche die örtlichen Gepflogenheiten der Radfahrerstadt nicht kennen, etwa die Radwege für Bürgersteig halten usw.. So dienen hier etwa die Laternen nur sekundär der Straßenbeleuchtung, der Primärzweck besteht vielmehr darin, auf frischer Tat ertappte Fahrraddiebe zeitsparend sofort aufzuknüpfen. Was wir mit dem Drahtspanner machen, weiß ich noch nicht. Falls er Mandant bei mir werden sollte, werde ich zu Freitod raten.
LexisNexis® Strafrecht Online Blog | Wochenspiegel für die letzte Woche 2010, oder wir blicken mal wieder über den Tellerrand
[…] das verschneite Verkehrsschild, vgl. hier. 3. Über das Fahrradfahrer-Highjacking , vgl. hier. 4. Hier stellte man sich die Frage, ob der Rechtsanwalt die Ermittlungsakte auf an ihn gerichtete […]
#1 Pingback vom 28. Dezember 2010 um 10:27