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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Zeugeneinvernahme via Printmedien?

Der eigentlich mit Alice Schwarzer bereits mehr als genug bestrafte Jörg Kachelmann muss nun eine Schweizer Zeugin fürchten – die allerdings als Schweizerin nicht effektiv zur Aussage verpflichtet werden kann, und offenbar auch keinen Bock hat, im Focus der Öffentlichkeit zu Angelegenheiten ihres Unterleibs befragt zu werden. Im FOCUS hingegen ist ihre Aussage mehr oder weniger schon nachzulesen. Das ruft natürlich des Kachelmanns Anwälte auf den Plan:

Schwenn sagte der SZ, er halte es für „verantwortungslos“, über die angeblichen Aussagen einer Zeugin zu berichten, wenn man wisse, dass diese nicht vor Gericht erscheinen werde. Kachelmanns Anwalt in Medienangelegenheiten, Ralf Höcker, erklärte, die Verteidigung sei schon vor längerer Zeit mit der angeblichen Zeugin konfrontiert worden. Falls diese tatsächlich in dem von Focus berichteten Sinn aussagen sollte, „wird das problemlos zu widerlegen sein“.

Und nun: Das Wetter.

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