Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Pressearbeit eines Strafverteidigers

Zum Thema Pressekommunikation eines Strafverteidigers halte ich es mit dem Kollegen Thilo Pfordte: Null.

Verteidigerkommentare in der Presse nutzen dem Mandanten genau nichts, können ihm aber schaden. Vor der Presse wie vor den Behörden gilt: Wer früher singt, sitzt länger.

Der öffentliche Arbeitsplatz eines Strafverteidigers ist der Gerichtssaal. Ende. Wer ins Fernsehen usw. will, soll sich halt beim „RTL-Supertalent“ bewerben. Strafverteidiger sind keine Pressesprecher, PR-Berater oder ähnliches, außerdem unterliegen sie einer beruflichen Schweigepflicht. Bewusste Prozessführung über die Medien nutzt nur, wenn man diesbezüglich ein Konzept hat – man sollte aber wissen, dass die meisten Strafrichter allergisch auf solche Mätzchen reagieren.

Dem ausführlichen Kommentar des Kollegen Vetter zu einem aktuellen Mordfall ist ansonsten nichts hinzuzufügen.

« Florian Silbereisens rostige Verwandtschaft – Stuttgart 21: „Mafiöse Strukturen“? »

Autor:
admin
Datum:
25. November 2010 um 13:31
Category:
Allgemein,Die lieben Kollegen,Medienrecht,Meinungsfreiheit,Strafrecht
Tags:
 
Trackback:
Trackback URI

Keine Kommentare

No comments yet.

Kommentar-RSS: RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.