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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


„Medien“-Recht: Uwe Barschels Geist

Ich befasse mich ja gelegentlich mit so skurrilen Themen wie der Geschichte des Spiritismus, etwa dieses Jahr mit der historischen Kontroverse Arthur Conan Doyle ./. Houdini, die hierzulande kaum bekannt ist. Entsprechend „begabte Personen“ boten damals Geistern ihren Körper als „Medium“ an, in den sie inkarnieren sollten.

Nun haben meine Freunde von RTL eine Geisterbeschwörerin aufgetan, die rechtzeitig zu Halloween den Geist des verehrten Dr. Uwe Barschel gemeinsam mit dessen Witwe Freya beschwören wird. Freya hatte in den letzten Wochen ja in der Boulevardpresse kundgetan, der Geist ihres Mannes beschütze sie. Als Leser von Michael Mueller/ Rudolf Lambrecht/Leo Müller: „Der Fall Barschel“ hätte ich auch eine Menge Fragen an den umtriebigen Herrn. Die Hoffnung der Witwe, der zu Lebzeiten häufig fremdelnde Choleriker würde sich nun im Jenseits um seine Frau kümmern, deren Vermögen und Kontakte für Barschels Karriere nicht ganz unwichtig waren, erscheint optimistisch. Ach ja: der Lübecker LOStA Heinrich Wille darf sein Buch über den „Selbst“mord bis heute nicht publizieren. Schade eigentlich.

Hören wir halt, was der Geist zu sagen hat! Das Fachblatt für guten Geisterjournalismus hat bereits einen Blick in die Zukunft gewagt und bringt einen exklusiven Vorabbericht! ;-)

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Autor:
admin
Datum:
3. Oktober 2010 um 14:14
Category:
Allgemein
Tags:
 
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Ein Kommentar

  1. Rechtsanwalt Markus Kompa

    […] hatte es ja abgelehnt, die Geisterbeschwörerin auf RTL beim Klöhnschnack mit dem toten Uwe Barschel zu kommentieren […]

    #1 Pingback vom 02. November 2010 um 07:06

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