Der Kollege Andreas Fischer weist in seinem Blog darauf hin, dass 2009
„laut Statistik des Bundeskriminalamts die statistisch wichtige Zahl 200.000 der wegen angeblicher “Straftaten gegen die Ehre” in Deutschland strafrechtlich verfolgten Personen klar überschritten“
wurde. Er stellt infrage, dass das Korrektiv “Wahrnehmung berechtigter Interessen” (§ 193 StGB) wirkungsvoll sei. In einem anderen Posting hält er die Beleidigungsgesetze für Zensur.
Ich bin mir nicht sicher, ob es wirklich die Gesetze sind, oder ob die Probleme nicht eher auf der Ebene der Rechtsanwendung liegen. Ich mache allerdings ganz überwiegend nur Zivilrecht, auch bei Beleidigungen, so dass ich seine Sicht auf den strafrechtlichen Ehrenschutz nicht beurteilen kann. Mein Eindruck ist der, dass bei strafrechtlichen Beleidigungen die Messlatte bedeutend höher liegt, so dass ich eher die Privatrechtsstreite (und die hiermit generierte Selbstzensur) als Zensur ansehe. Immerhin kann man ja Staatsanwälte, die nur ihren Job tun, ungestraft als „durchgeknallt“ bezeichnen.