Es ist schon eine Seuche: Da lädt jemand in einem Moment der Schwäche per Filesharing ein Hitalbum runter – alles Hits, die man völlig legal im Netz auch bei Youtube hören, im Rundfunk mitschneiden oder auf dem Schulhof via USB-Stick tauschen könnte. Und schon klebt er im Netz der Abmahnindustrie. Nicht nur für jeden einzelnen Titel hat dieser Sünder eine Abmahnung zu erwarten, denn für jeden Titel können unterschiedliche Rechteinhaber gesondert Abmahnungen verlangen. Ein Fass ohne Boden!
Doch der Blutdurst der Massenabmahner ist nicht mit dem Abmahnbusiness alleine gestillt: Denn wer sich einer Abmahnung erwehren will, der gibt eine (modifizierte) Unterlassungserklärung ab, die jedoch nur dann rechtsbeständig ist, wenn sich der Sünder einem Vertragsstrafeversprechen unterwirft. Im Regelfall erzielt ein solches den pädagogischen Effekt, dass der Sünder von seinem Treiben ab- oder sich nicht mehr erwischen lässt.
Nun melden die Kollegen von IP-Notiz, dass man sich durchaus auch an der Vertragsstrafe gütlich tun möchte. So verlangt ein gewisser Herr Bushido, selbst wegen Urheberrechtsvergehen verurteilt, von einem Liebhaber seiner – nennen wir es mal „Musik“ – wegen Verstoß gegen die Unterlassungserklärung 5.000,- Euro. Das ist ein Betrag, den der typischerweise jugendliche Hörer solcher Missklänge normalerweise nicht rumliegen hat.
Professionalität hin oder her: Was muss dieser Bushido wohl für ein widerwärtiger Mensch sein, der seine Fans dermaßen über den Leisten zieht? Und wird es nicht einmal Zeit, dass die Medien diesen Typ von der Bühne verweisen?
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