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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Kollateralschaden bei missglückter Anonymisierung

SPIEGEL online hatte über einen Bundeswehrsoldaten berichtet, der eine Frau und zwei Kinder erschossen hat. Passiert ist das in Afghanistan, wo bekanntlich seit neun Jahren zurückgeschossen wird, der deutsche Hindukush verteidigt wird, deutsche Hindus kuschen, die deutsch-amerikanische Freundschaft verteidigt wird, die Verteidigungsbereitschaft rechtzeitig angezeigt wird, bedingte Abwehrbereitschaft demonstriert wird, der Terrorismus wirksam bekämpft wird.

Weil derartiges Verhalten nicht bei allen Leuten Anklang findet und der Bürger in Uniform vermutlich nicht mit seiner Tat hausieren gehen möchte, wurde der Name des Mannes durch ein Pseudonym ersetzt. Zufällig aber gab es einen anderen in Afghanistan eingesetzten Soldaten, der genauso wie das Pseudonym hieß und sich an der Heimatfront keinen Dolchstoß bieten lassen wollte. Die Gefechte wurden dahin verlegt, wo es wirklich gefährlich ist: in die Hamburger Pressekammer.

Die Kuriosität besteht darin, dass ja offen gelegt ist, dass der „Name von der Redaktion geändert“ wurde. Während alle anderen deutschen Afghanistansoldaten als Kandidaten für den betreffenden Soldaten infrage kommen, ist der Namenszwilling ja am ehesten vom Verdacht entlastet, der Mann zu sein. Er findet das aber trotzdem nicht so lustig, denn die Taliban könnten ja SPIEGEL online lesen, den Hinweis auf die Pseudonymisierung überlesen und ihn dann in seinem Camp aufsuchen und massakrieren. Als Lohn der Angst begehrte der Soldat neben der Unterlassung auch Geld.

Der große Vorsitzende der Pressekammer hatte so seine Zweifel und meinte, der Kläger würde ja nicht mit einem Namensschild rumlaufen. (Streng genommen tun Bundeswehruniformierte allerdings genau das…) Erörtert wurde auch, dass der berichtete Soldat ein schmales Gesicht hat, der Kläger jedoch (wie die meisten BW-Soldaten) korpulent ist (was sich natürlich ändern kann). Geld wollen die Hamburger definitiv nicht fließen lassen.

Da sich die Parteien vor dem Kadi nicht einigen konnten, wird am Freitag entschieden.

UPDATE: Die Kammer hat den Antrag abgewiesen.

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Ein Kommentar

  1. Ist Ronny F. ein Verfügungs-Nomade? » Rechtsanwalt Markus Kompa

    […] Pechvogel, der zufällig genauso hieß wie ein vom SPON erdachtes Pseudonym, war am Landgericht Hamburg gescheitert.Doch das war nicht Niederlage genug. Bei Anträgen auf Erlass von einstweiligen Verfügungen kann […]

    #1 Pingback vom 11. August 2010 um 21:49

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