Während Kachelmanns Advokat mit einem zweieinhalb Millionen schweren Säbel gegen Springer & Co. rasselt, backen die Kollegen gerade etwas kleinere Brötchen, die aber auch schon Geld sind. Während Gerichte bei Unterlassungsansprüchen nicht allzu lange fackeln, werden Geldentschädigung („Schmerzensgeld“) nur im Ausnahmefall gewährt. Das ist natürlich insoweit eine Farce, weil es bei den regelmäßig teuren Pressesachen immer auch um Geld geht, wenn auch um das der Anwälte, welches allerdings die Parteien berappen müssen.
Aber bei Geldentschädigungen sind natürlich die Hamburger ganz vorne mit dabei, auch wenn die zum Teil aberwitzigen Summern in Karlsruhe häufig herunterkorrigiert werden. Geldentschädigung lassen sich vor allem dann durchsetzen, wenn es um Unterleibsthemen geht. Wird über die Intimsphäre berichtet, so kommt es auf den Wahrheitsgehalt eher weniger an, da hier ein Tabu verletzt wird.
Hier ein paar aktuelle Vergleichsfälle:
„Sedlmayr“
So hatte die Axel Springer AG gegenüber den wegen Mord an Sedlmayr verurteilten Herren, die keinen schlechten Ruf bekommen wollten, seinerzeit Feigheit vor dem Feind gezeigt und im Gegensatz zu anderen Medien Unterlassungserklärungen unterzeichnet. Andere Medienhäuser mit mehr Rückgrat hatten sich die Zensur der Archive nicht bieten lassen und schließlich Recht bekommen. Da sich die Springers an die Unterlassungserklärungen offenbar nicht hielt, wurden Vertragsstrafen fällig. Das Landgericht Hamburg warf den beiden Herren 36.000,- Euro hinterher, mit denen sie ihren seelischen Schmerz nun lindern können.
Den SPRINGERs hätte wohl eine auflösende Vertragsklausel geholfen, welche die Gültigkeit des Unterlassungsvertrags an den Ausgang entsprechend anhängiger Parallelfälle gekoppelt hätte.
Thaiboy-Freier-Foto
Ein schon etwas reiferer Pädagoge, der in Pattaya bei der Knabenliebe erwischt wurde, klagte auf 120.000,- Euro Schadensersatz gegen Springer. Eine Boulevardzeitung hatte ein deftiges Foto der drei Nackerten veröffentlicht und sich unter Berufung auf einen Polizist über das niedrige Alter der Gespielen echauffiert. Letzteres blieb im Prozess unklar. Der Kläger bekam letztlich 30.000,- Euro zugesprochen.
Vom Ullstein-Verlag gab es in dieser Sache 40.000,- Euro. Ob die beiden jugendlichen Nakedeis an dem Geschäft wohl auch beteiligt werden?
Pseudo-Thaigirl-Freier
Weniger Glück hatte ein Herr, der von Unbekannten in Pattaya verprügelt wurde. Die BILD-Zeitung hatte Foto und Ort zum Anlass für eine neckische Reizwortgeschichte genommen und eine über eine boxende Thai-Hure „berichtet“. Von den beantragten 50.000,- Euro sah der Kläger nur 10.000,- Euro, wobei bei einem Streitwert von 80.000,- Euro für den Kläger nicht allzu viel übrig bleiben dürfte.
Hier die Comedy gestern Abend bei Anne Will.