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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Kölner Unternehmer Esch ./. WDR („die story“): Reportage war zulässig

Wie man in Köln den großen Reibach macht, weiß der umtriebige Unternehmer Unternehmer Esch. Nachdem der WDR über die Karstadt-Pleite berichtet hatte, war Esch mit seiner Darstellung nicht glücklich. Doch der WDR hatte solide Arbeit geleistet, der Schuss ging nach hinten los:

Mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung haben sich Esch und Dix zudem verpflichtet, die Behauptung zu unterlassen, im WDR-Film sei als Beleg für eine Geheimvereinbarung zur Aktienmanipulation zum Nachteil der Karstadt Quelle AG eine nachträglich manipulierte Version anstelle des Originaldokuments präsentiert worden.

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