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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Fall Tauss als Lackmustest für Qualitätsjournalismus

Zur Frage, wie tendenziös unsere Qualitätsmedien sind, lohnt ein Vergleich der Berichterstattung über den Fall Tauss.

Unstreitig hat er kinderpornographisches Material besessen, streitig, zu welchem Zweck. Unerheblich ist jedoch, welcher Dreck konkret dort zu sehen ist. Solche unappetitlichen Details müssen zwar in einem Strafverfahren protokolliert werden (wenn auch nicht unbedingt in dieser Breite), sie haben aber mit der eigentlichen Problematik des Falles nichts zu tun. Im Gegenteil müssen sich Journalisten, die entsprechende Details kolportieren, fragen lassen, ob sie nicht selbst den Verbalpornographen zugerechnet werden möchten.

Trotzdem meinen der stern und die WELT, ihre Artikel gleich zu Beginn mit entsprechenden Einzelheiten anreichern zu müssen, um den Spin zu setzen. Die WELT-Überschrift scheint von der ebenfalls zur Springerpresse gehörende BILD-Zeitung geliehen zu sein –  die allerdings ironischerweise sogar recht fair berichtet! (Die BILD-Zeitung hat allerdings bei Tauss auch etwas gut zu machen …) Der SPIEGEL, der sich im Fall Tauss eher mit zweifelhaftem Ruhm bekleckerte, bleibt sich treu und berichtet von einer „fürchterlichen Anklage“ und einer „blonden Juristin“. Wie gesagt, nicht mal die BILD-Zeitung hatte sich auf dieses Boulevard-Niveau herab begeben. FOCUS verkürzt ein Zitat von Tauss in der Überschrift auf „Herr Tauss im Schweinestall“. Dass der FOCUS es eigentlich auch sachlich kann, hatte er noch gegen Mittag bewiesen.

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2 Comments

  1. Tweets die Fall Tauss als Lackmustest für Qualitätsjournalismus » Rechtsanwalt Markus Kompa erwähnt -- Topsy.com

    […] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Marco uuɐɯʇɹɐɥ erwähnt. Marco uuɐɯʇɹɐɥ sagte: Münsteraner Rechtsanwalt Markus Kompa: Fall @Tauss als Lackmustest für Qualitätsjournalismus http://bit.ly/duTL7i […]

    #1 Pingback vom 18. Mai 2010 um 20:54

  2. Analyse der Tauss-Berichterstattung von Rainer Kaufmann » Rechtsanwalt Markus Kompa

    […] neulich die bisweilen fragwürdig distanzlose “Gerichtsberichterstattung” der Medien ad hoc kommentierte, hat sich der Journalist Rainer Kaufmann die Popagandaoffensive genauer angesehen. Neben einer […]

    #2 Pingback vom 24. Mai 2010 um 12:24

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