Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Realer Anwalt ./. fiktiver Anwalt

Ein Rechtsanwalt „Dr. Luithle“ sah sein Persönlichkeitsrecht verletzt, weil er sich in einer Romanfigur namens „Rechtsanwalt Dr. Luitle“ wiedererkennen wollte (eigentlich wollte er es ja nicht …).

Der Kollege klagte nicht zunächst auf Unterlassung, sondern gleich auf üppigen Schadensersatz, womit sich die Gerichte in vergleichbaren Fällen allerdings eher zurückhalten. Man könnte auch kaum mehr Romane schreiben, wenn man gehalten sei, bei jedem gewählten Namen zu recherchieren, ob irgendjemand anderes so ähnlich heißt.

Vorliegend scheint vor dem Landgericht Stuttgart nichts vorgebracht worden zu sein, dass auf eine absichtliche Anspielung schließen lässt:

(…) Dabei hat es auch berücksichtigt, dass es einem Autor und seinem Verlag angesichts der Kunstfreiheit nicht zugemutet werden kann, jede Nebenfigur in einem Roman auf zufällige Übereinstimmungen mit lebenden Personen zu überprüfen. Für eine absichtliche Übereinstimmung sah das Gericht keine Anhaltspunkte. (…)

Auf die Entscheidung hingewiesen hat der Kollege Dr. Baaa!

Auf solche Sachen kann man übrigens viel cooler reagieren: In einer Folge des in München spielenden Kir Royal war von einem Rechtsanwalt „Dr. von Martius“ die Rede. Da ich damals viel mit dem (inzwischen leider verstorbenen) Kollegen Dr. von Martius aus München zu tun hatte, sprach ich ihn mal darauf an. Das hätte er schon mehrfach gehört, meinte er, aber er hätte leider immer die Wiederholungen verpasst!

« Wir sagen NEIN zum Kindernet – Volker Pispers über den unerklärten Krieg »

Autor:
admin
Datum:
4. Mai 2010 um 09:39
Category:
Abmahnung,Allgemein,Die lieben Kollegen,Medienmanipulation,Medienrecht,Persönlichkeitsrecht,Zensur
Tags:
 
Trackback:
Trackback URI

Keine Kommentare

No comments yet.

Kommentar-RSS: RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.