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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Namensschilder für Berliner Polizisten

Ich bin davon überzeugt, dass die Mehrheit aller Polizisten, auch die in Berlin, anständige Leute sind und einen harten, nicht bedarfsgerecht bezahlten Job machen. Aber Szenen wie diese da oben, die gestern aufgenommen wurde, rechtfertigen die (von der Piratenpartei unterstützte) Forderung einer Kennzeichnungspflicht für Polizisten. „Vermummungsverbot“ für beide Seiten – es wird zurückgefilmt!

Nicht weniger befremdlich ist der TAZ-Artikel, dem zufolge die Berliner Polizei noch immer agents provocateurs einsetzt. Es wird langsam Zeit, dass Parteien und die ihr unterstellte Verwaltung ihr Grundsatzprogramm am Grundgesetz orientieren.

UPDATE: Die Schaltzentrale weiß inzwischen mehr.

« NRW-Wahl: Das kleinere Übel? Parteien zum JMStV – Qualifizierter Maibaum-Diebstahl »

Autor:
admin
Datum:
2. Mai 2010 um 09:20
Category:
Allgemein,Internet,Medienrecht,Meinungsfreiheit,Politik,Strafrecht,Überwachung
Tags:
 
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Ein Kommentar

  1. ceterum-censeo

    Staatsgewalt im Einzelfall – Teil VII: Jetzt nur kein Schauprozess!…

    Das Video hat schnell seine Runde gemacht: Auf einer Demonstration in Berlin am vergangenen Samstag, dem ersten Mai tritt ein Polizist aus dem Lauf heraus einem (zumindest in dieser Situation) friedlichen Demonstranten, der gerade vom Boden aufstehen w…

    #1 Trackback vom 29. August 2011 um 19:33

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