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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


31. Mai 2010

Bundespräsident Köhler tritt wegen Presse-Fauxpas zurück

Erst war es in den Blogs, dann zensierte das Deutschlandradio ein bisschen, dann war es dann doch in den Medien.

Ich hätte erwartet, dass Köhler seinen Schnitzer einfach aussitzt. Kriegführen aus wirtschaftlichen Gründen ist doch nun wirklich nichts Neues. Meines Wissens wurde fast jeder Krieg tatsächlich aus wirtschaftlichen Gründen geführt.

Nun ist Köhler zurückgetreten. Jemand anderes muss also Lena das u.a. von Stefan Raab geforderte Bundesverdienstkreuz antackern. Vielleicht macht sie es ja sogar selbst!

Bunter Stern

Die BUNTE ist noch immer sauer auf den stern, dessen Lichtschein Schatten auf erhellende Beschattungen warf, die dann aber nur schattierende Fotos betroffen haben sollen, weshalb der Presserat einen Schatten hatte und die Vorgänge als unaufklärlich einstufte und nicht zu presseratsitzen wollte, weshalb die BUNTE nun in einer norddeutschen Pressekammer vorstellig wird, wobei man nicht schnödes Geld wünscht, sondern Unterlassung begehrt.

Absturzblog.de geht auf Angriffskurs

In den letzten Wochen ist das von mir betreute Watchblog-Projekt Absturzblog.de in den Angriffsmodus übergegangen und stellt unangenehme Fragen über die seltsamen Zustände in der Fliegerszene.

Speziell im Bereich Ultraleichtflug ist es ein offenes Geheimnis, dass ein Großteil dieser meist zweisitzigen Luftsportgeräte schon konstruktionsbedingt mit zwei Passagieren und Tankfüllung das für diese Flugzeugklasse zulässige maximale Abfluggewicht überschreiten. Trotzdem werden diese Dinger von den mit der Zulassung beliehenen Verbänden durchgewunken. Sogar ein Prüfer durfte dort weiterprüfen, obwohl er wegen Falschbeurkundung im Amt einen Strafbefehl kassiert hat.

Da sich entsprechende Fachzeitschriften, die auf Inserenten und gewogene Leser angewiesen sind, in gewissen Interessenkonflikten befinden, ist über die Missstände am Himmel wenig zu lesen. Bei den jede Woche gemeldeten Abstürzen soll es sich stets um Pilotenfehler handeln – erzählt man den Witwen.

Wir allerdings stellen überfälligen Fragen, sowohl öffentlich als auch den Verantwortlichen.

30. Mai 2010

Schertz wettert gegen Hobby-(BILD-)Gerichtsreporter

Die Süddeutsche Zeitung bietet dem Promi-Anwalt Dr. Schertz ein Forum, um gegen die neue BILD-Initiative zur Rekrutierung von Leserreportern zur Gerichtsberichterstattung zu wettern. Zunächst ist BILD insbesondere an den Vorgängen in Presserechtskammern interessiert.

‚Die Aktion Leser-Reporter versus Betroffenen- und Opferanwälte offenbart ein äußerst gefährliches Rechtsstaatsverständnis‘, sagte Schertz der SZ an diesem Freitag. ‚Hier soll offenbar der Volkszorn gegen Leute aufgebracht werden, die sich berechtigterweise gegen Boulevardberichte zur Wehr setzen, weil ihre Intimsphäre verletzt oder eine Unwahrheit über sie verbreitet wurde.‘

In dem Beitrag steht allerdings nicht, dass sich der Kollege seit Jahren eine erbitterte Gerichtsfehde mit dem gegenwärtig einzigen Gerichtsblogger liefert. Mit jenem Betreiber von Buskeismus.de fetzte sich die Kanzlei des Advokaten zumeist am Landgericht Berlin, wo der Promi-Anwalt allerdings des öfteren Niederlagen einstecken musste. Einen skurrilen Höhepunkt bot die „Stalker“-Entscheidung. Dr. Schertz bittet den unbequemen Blogger aber auch häufig nach Köln. Die aktuellen Tour-Termine können hier eingesehen werden.

Apropos BILD: Zwischen meinem Ex-Mandanten BILD-Chef Kai Diekmann und dem Kollegen Eisenberg knallt es ja auch nicht gerade selten. So hatten Eisenberg von Springer neulich wegen den BILD-Berichten 20.000,- EURO „Schmerzensgeld“ erhalten. Exakt diese Summe fordert Schertz nun vom Buskeismus-Betreiber. Vielleicht wäre es heilsam, Schmerzensgeldansprüche wegen ungerechtfertigter einstweiliger Verfügungen zu installieren.

27. Mai 2010

BILD sucht die Gerichts-Leserreproter

Nach fünf Jahren Buskeismus.de will nun die BILD-Zeitung flächendeckend nicht professionelle Gerichtsberichterstatter einsetzen.

Wenn ich mir die tendenziöse Berichterstattung gewisser Qualitätsmedien über den Tauss-Prozess so ansehe, dann glaube ich nicht, dass da Laien noch großartig negativ auffallen könnten.

Ob wir in der BILD dann künftig so etwas zum Lesen bekommen?

26. Mai 2010

KIK ./. NDR

Nach einem Bericht von Panorama (NDR) über den Kleider-Disounter KIK feuerte deren Anwalt eine Schrotflinte voller Anträge auf  einstweilige Verfügungen ab, von denen einige trafen, die meisten jedoch abgelehnt wurden. Wie der NDR nun mitteilt, lässt man sich auch diese nicht gefallen.

Monitor hatte letztes Jahr KIK ebenfalls behandelt:

UPDATE: SPON berichtet Einzelheiten. KIK war wohl in der Darstellung seiner Hamburger Erfolge ein bisschen zu temperamentvoll:

(…) Der NDR-Beitrag habe aber Fabriken in Bangladesch gezeigt, die nicht für den Discounter produzierten, wurde eine Kik-Sprecherin noch nach der Gerichtsentscheidung zitiert. In ihrer einstweiligen Verfügung hatten die Richter jedoch einen diesbezüglichen Vorwurf des Discounters zurückgewiesen, da es sich um Symbolbilder gehandelt habe.

Erfolgreich war Kik etwa mit dem Punkt, es dürfe nicht der Eindruck erweckt werden, als habe Firmenchef Stefan Heinig zwei Busse für einen Fußballverein gesponsort. Schon zuvor war der medienscheue Heinig mit dem Versuch gescheitert, eine Sequenz verbieten zu lassen, in der er von einem Reporter befragt wurde. (…)

Tim Cole darf Frank Schirrmacher nicht mehr schmähen

Der Publizist Tim Cole, „Wanderprediger des deutschen Internets“, darf nicht mehr gegen FAZ-Herausgeber Frank Schirrmacher pöbeln. Auch die Kanzlei, welche derzeit im Angriff die Diözese Regensburg vertritt, konnte in der Abwehr nicht helfen.

In der Sache ging es um einen indirekten Nazi-Vergleich, den Schirrmacher als schmähend empfand. Cole hingegen ging es um die Darstellung der Methode Schirrmachers, doch das Landgericht Hamburg (Internetkammer) sah einen Angriff in der Person und erkannte auf Schmähkritik.

Schmähkritik ist eine beleidigende Meinungsäußerung, bei der es dem Äußernden in erster Linie um die Herabsetzung der Person geht, die sachliche Auseinandersetzung in den Hintergrund tritt.

Damit die Internetkammer Hamburg zu diesem Ergebnis kam, relativierte sie – ganz nach Hamburger Brauch – den Kontext und machte aus Coles grenzwertiger, aber durchaus analysierender Meinungsäußerung eine Schmähkritik, die das Persönlichkeitsrecht Schirrmachers verletze, was schwerer wiege als der Eingriff in die Meinungsfreiheit.

Man kann ja durchaus geteilter Auffassung zu Nazivergleichen und Hypotehesen sein, aber gerade einem politischen Publizisten wie Schirrmacher stünde eine Auseinandersetzung in der Presse besser zu Gesicht als im Gerichtssaal. Gerade Schirrmacher sollte ein dickes Fell zuzumuten sein, hatte er doch 2002 Martin Walser in ähnlicher Weise geschmäht, dessen Buch sogar vor Erscheinen reZENSIERT.

Die Aussicht, dass man in Karlsruhe Coles Äußerung noch als zulässig im Sinne der Meinungsfreiheit ansehen würde, halte ich für gegeben. Die Aussicht, dass Leute wie FAZenmacher Schirrmacher der Pressefreiheit Ehre machen, hingegen nicht.

25. Mai 2010

Georg Schramm tritt ebenfalls zurück

NEIIIIIIIIIIN!

Von mir aus kann der Koch wieder zurückkommen, wenn Schramm bleibt! Bitte bleib da! Wer soll denn den Job jetzt machen?

Bistum Regensburg ./. Aigner – die Kirche spricht

Die Pressestelle der Diözese Regensburg hat nun endlich die Kanzel bestiegen und predigt ihre Sicht der Dinge:

Glaubt man dem Bistum, so hatte seinerzeit nicht die Kirche um Stillschweigen gebeten, sondern die Familie des Missbrauchsopfers. Dies hatte der SPIEGEL genau umgekehrt berichtet, was dem Bistum zufolge der SPIEGEL hätte recherchieren können bzw. hierauf hingewiesen wurde.

Die wahren Tatsachen lagen dem Spiegel vor, das Bistum hatte belegt mit Dokumenten, die die Behauptung des Magazins unbestreitbar widerlegen. Im Gegenzug belegten weder der Spiegel noch andere Medien auch nur ansatzweise einen Zusammenhang zwischen geleisteten Zahlungen und der behaupteten und falschen Vertuschungsabsicht.

Trifft dies zu, dann wäre es tatsächlich schwacher Journalismus gewesen. Da die Verbreitung unzutreffender Tatsachenbehauptung nicht geschützt ist, wäre den Betroffenen daher durchaus ein Unterlassungsanspruch zuzubilligen (wobei sich die Frage stellt, ob denn für die Diözese auch eine Art „Unternehmenspersönlichkeitsrecht“ gilt).

Seltsam ist jedoch, dass die Pressestelle sich zuvor etwa dem NDR gegenüber zugeknöpft gab. Das hätte man doch gleich einfach kurz richtig stellen können, der Fall wäre erledigt gewesen. Seltsam ist, dass man es nicht beim Vorgehen gegen den SPIEGEL belassen hat, sondern den SPIEGEL-lesenden Bloggern hinterher steigt wie die Spanische Inquisition.

So aber hat man einen Blogger gegenüber, der auf die SPIEGEL-Meldung vertraute, die juristische Keule ausgepackt. Und dem Blogger Stefan Niggemeier, der auf den Blogger vertraute, der dem SPIEGEL vertraute, auch eins übergebraten. Da können Kirchens 10x (Persönlichkeits-)Recht haben, so eine Arroganz ist keine zeitgemäße Form geistiger Auseinandersetzung – schon gar nicht, wenn man die Katholische Kirche in diesen Tagen repräsentiert.

„Unverzichtbare“ Online-Durchsuchung bislang nicht angewandt

Einst hatte die Politik die Online-Durchsuchung als Allheilmittel gegen Terrorismus, Übergewicht und den Antichrist ausgerufen. Doch die Seit Anfang 2009 bereit stehende Büchse der Pandora wurde bislang nicht geöffnet. Das sagt zumindest das BKA. Der Verfassungsschutz hat mit so etwas bekanntlich ja schon Erfahrungen gesammelt.