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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


26. April 2010

Verhöhnung einer einstweiligen Verfügung

Ein sensibler Volksmusikmoderator hatte einen Ordnungsmittelantrag beantragt, weil ein Journalist eine einstweilige Verfügung „verhöhnt“ haben soll. Hört, hört!

Selbst dem Landgericht Hamburg war das zu doof.

Doch am Landgericht Hamburg entwickelt sich im Bezug auf Berichterstattung über einstweilige Verfügungen gerade eine Posse, über die noch zu berichten sein wird … ;-)

Bettelbrief am frühen Morgen

Die Jungs und Mädels von der beliebten Massenabmahnkanzlei C-S-R sind Frühaufsteher: Um 7:35 trudelte heute ein „Bettelbrief“ wegen einer Filesharing-Sache aus dem Fax. Ziemlich mutig, denn da gibt es ja so ein paar ungeklärte Fragen, auf die u.a. ich öffentlich bei Telepolis hingewiesen hatte. Vielleicht wollte der Kollege aber auch nur dem seit heute ebenfalls auf Telepolis online stehenden Beitrag von Peter Mühlbauer zuvorkommen, der über Urteile berichtet, welche die Kosten-Ansprüche der Massenabmahner nach § 97a UrhG auf die Bagatellgrenze von 100,- Euro deckelt.

Die Kollegen scheinen offenbar Geldsorgen zu haben: Sie faxen ihre Bettelbriefe inzwischen. Liebe Herrschaften, wenn keine Eile ist, bitte den Gepflogenheiten unseres Berufsstandes entsprechend per Post und mit Doppel für den Mandanten. Oder in den eigenen Papierkorb.

25. April 2010

Heesters schließt Vergleich

Johannes Heesters hatte sich am Landgericht Berlin zur Freude der Presse sowie gewisser Gerichtstouristen mit einem Kabaretthistoriker Volker Kühn über seinen Auftritt im KZ Dachau gestritten. Dabei war es darum gegangen,ob er bei diesem Auftritt, den Heesters als Fehler bedauert, auch vor SS-Leuten gesungen habe, wie es Kühn von einem Zeugen erfahren haben will. Die Berliner Pressekammer wies ab. Bei der Berufung vor dem Kammergericht Berlin schlossen die Parteien nun einen Vergleich: Kühn darf seine Überzeugung behalten, wird Heesters aber nicht mehr als Lügner bezeichnen. Heesters trug die Kosten. (Via log.handakte.de)

Auch Heesters hatte mit Äußerungen so seine Schwierigkeiten. Dass er 2008 mit 105 Jahren noch über seinen Schatten springen konnte (1:50 im Video), ist eine durchaus respektable Leistung.


Wetten Dass – Johannes Heesters (13.12.2008) – MyVideo

24. April 2010

Wochenendrätsel: Wer erkennt die meisten Fehler?

Bommes ./. Rose

Der Journalist hätte sich mit der Pressesprecherin ruhig etwas ausführlicher unterhalten können … ;-)

INRI ./. Titanic

Die StA hat höflich die Leute ein paar Tage lang ihr Mütchen kühlen lassen, bis das Thema durch war, um dann bekannt zu geben:

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat die Einleitung eines Strafverfahrens gegen das Satire-Magazin „Titanic“ abgelehnt.

Man muss diese INRI-Leute wirklich rügen, wenn sie bei der Abbildung des Zurechtrückens eines Lendenschurzes Unflat fantasieren. Ab zur Beichte!

BVerfG hebt mal wieder pressefeindliches LG/OLG Hamburg auf

Das BVerfG wird in seinen Worten über die Rechtspraxis in Hamburg immer deutlicher:

„Grundlegendes Fehlverständnis des Gewährleistungsgehaltes der Meinungs- und Pressefreiheit“

Ich hätte es nicht schöner formulieren können! Weiter auf Telepolis.

23. April 2010

Landgericht Hamburg verurteilt Wikimedia zur Löschung

Der Hamburger Ex-Politiker, der neulich mit der Klage gegen Wikimedia Deutschland wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte an deren fehlender Passivlegitimation gescheitert war, konnte zumindest ein Versäumnisurteil gegen Wikimedia (International) erstreiten. Während der Kläger das psychologisch als Erfolg verkauft, ist unklar, was er mit seinem Titel gegen die in San Francisco ansässige Organisation tun möchte.

Wie ich vorhin gelesen habe, hat SPON offenbar etwas durcheinandergebracht:

Korrektur: In einer früheren Version dieses Artikels wurde Markus Kompa als zwischenzeitlicher Anwalt von Wikimedia Deutschland bezeichnet. Nach Auskunft von Wikimedia Deutschland war Kompa jedoch nie als Anwalt der Organisation tätig.

Ne, also Wikimedia werde ich definitiv nicht vertreten. Im Gegenteil

GEZ noch …?!?

Vor drei Wochen hatte mich ein Kamerateam von RTL besucht, um meine Meinung darüber zu hören, was ich von GEZ-Gebühren auf Registrierkassen halte. Ist möglicherweise inzwischen gesendet worden, ich selbst sehe kein fern.

Soeben hatte ich an der Haustür – erstmals in meinem Leben – Besuch von der GEZ. Ich wies den unangemeldeten Gast höflich auf das Hausverbot hin, das ich der GEZ erteilt hatte, nachdem sie mal mein „neuartiges Rundfunkempfangsgerät“ (vulgo: „Computer mit Internetanschluss“) ungebeten angemeldet hatten. Der Mensch verabschiedete sich mit den Worten „Bis zum nächsten mal“ – nach dem Motto „I’ll be back!“

Ich konnte es mir gerade noch verkneifen, dem Ärmsten zu verraten, dass ich das medienrechtliche Wahlprogramm der Piratenpartei NRW formuliert hatte … ;-)

SPON ist ja gar nicht soooo schlecht

In den letzten Wochen hatte ich ein bisschen auf den SPIEGEL gekloppt, aber irgendwie haben die sich offenbar berappelt. So haben die das fefe-Thema mit der Google-Zensur aufgegriffen, bringen heute einen überfälligen Artikel über die grotesken Verhältnisse in der Wikipedia und gestern thematisierten sie die RJAN-Krise und Stanislaw Petrow, den ich inzwischen zu meinen persönlichen Freunden zählen darf. Und sie zitierten den Rechtsanwalt Markus Kompa zu einem Rechtsstreit von Wikimedia Deutschland. Eigentlich doch nicht so schlecht, der SPIEGEL … ;-)

UPDATE:

Wie ich gerade lese, hat SPON offenbar etwas durcheinandergebracht:

Korrektur: In einer früheren Version dieses Artikels wurde Markus Kompa als zwischenzeitlicher Anwalt von Wikimedia Deutschland bezeichnet. Nach Auskunft von Wikimedia Deutschland war Kompa jedoch nie als Anwalt der Organisation tätig.

Ne, also Wikimedia werde ich definitiv nicht vertreten. Im Gegenteil

22. April 2010

Gott&Sohn möchten nicht in den SPIEGEL schauen – und über Schweigegeld lieber schweigen

Die in Sachen Zensur erfahrenste Organisation auf diesem Planeten hat sich an das Landgericht Hamburg gewandt, um nicht nur sündhafte Blogger zu bannen, sondern auch das Häretiker-Magazin DER SPIEGEL. Medienblogger Stefan Niggemeier berichtet ausführlich über den Fall.

Ich hatte letzten Dienstag nach einem ätzenden Termin beim Landgericht Hamburg (zufällig in der Zivilkammer 25, die das zitierende Blog behandelte) einen alten Freund besucht, der in den 50er Jahren einen interessanten Job hatte: Er betreute alleinstehende Mütter im Auftrag einer gewissen Religionsgemeinschaft, deren Kleriker selbst nicht zur Human-Reproduktion befugt waren. Die alleinstehenden Mütter waren alle wie die Jungfrau zum Kind gekommen, und mein Kumpel hatte die dankbare Aufgabe, diese Mütter regelmäßig mit irdischen Gütern der Religionsgemeinschaft zu versorgen – wenn sie darüber schweigen.

Er hat sich dann irgendwann einen anderen Arbeitgeber gesucht. In seinem Bücherschrank befinden sich heute zahlreiche Werke von Karlheinz Deschner.