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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Frau W. gewinnt gegen BND!

Im August hatte ich bei Telepolis über das Verfahren von Gaby Weber gegen den BND berichtet, der mit allerhand Ausreden der Journalistin Zugriff auf eine betagte, aber wohl brisante Akte verweigern wollte. Wie Geheimdienste halt so sind. Es geht um die Nachkriegsrolle von Adolf Eichmann, die sich wohl etwas anders gestaltete, als man es uns so erzählt. Im September dann gab das Bundeskanzleramt sogar eine Sperrerklärung ab.

Nunmehr hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Sperrerklärung der Kanzlerin und ihrer Spione für rechtswidrig erklärt. Der Beschluss kann bei Lexis Nexis nachgelesen werden. Nunmehr berichtet auch die konventionelle Presse über die Sache, etwa SPIEGEL online.

Als Zaungast hatte ich den Prozess mitverfolgt und sage nur: Herzlichen Glückwunsch und gut, dass es hartnäckige Journalisten wie Gaby Weber gibt, die ihren Job ernst nehmen. Vergangene Woche starb Paul Schäfer, in dessen Colonia Dignidad sich Gaby Weber seinerzeit undercover eingeschlichen hatte. Ich bin gespannt, welche Geheimnisse sie aus der Akte fördert.

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Autor:
admin
Datum:
30. April 2010 um 21:09
Category:
Allgemein,Beweise,Medienmanipulation,Medienrecht,Persönlichkeitsrecht,Politik,Pressefreiheit,Überwachung,Zensur
Tags:
 
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Ein Kommentar

  1. Tweets die Frau W. gewinnt gegen BND! » Rechtsanwalt Markus Kompa erwähnt -- Topsy.com

    […] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von CONTRACOMA, Net News Global erwähnt. Net News Global sagte: NNG: Frau W. gewinnt gegen BND! http://bit.ly/aN3JJz […]

    #1 Pingback vom 30. April 2010 um 21:50

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