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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Heiße Luft aus dem Luftstrom

Eine Bürgerinitiative beklagte sich in einer Zeitung:

„Mit dieser Aktion wollten sie, wie H. ausführte, ihren Unmut darüber ausdrücken, dass die Lebenspartnerin des Luftstrom-Geschäftsführers ein Grundstück für 45 Cent pro Quadratmeter von einem Privatmann gekauft habe, was dann wenige Tage später zum Sonderbaugebiet erklärt worden sei. Dadurch habe sich der Wert gesteigert, erklärte André Heil. Ihn wundere die ganze Geschichte. Auf dem Areal solle ein Betriebsgebäude entstehen“.

Die Luftstrom-Frau beantragte beim Landgericht Darmstadt eine einstweilige Unterlassungsverfügung, die jedoch abgelehnt wurde:

„Die im (…) wiedergegebene Äußerung entspricht nun aber bis auf den Grundstückspreis in vollem Umfang den Tatsachen, denn die Gemeinde hat nach dem unwidersprochen gebliebenem Vortrag der Verfügungsbeklagten nun tatsächlich lediglich circa vier Wochen nach dem Erwerb des Grundstücks die Absicht gefasst, dieses zu einem Sonderbaugebiet mit der Folge zu erklären, dass dessen Wert sich dramatisch steigern wird…“

(…)

„Da diese Äußerung von den Verfügungsbeklagten als Mitglieder einer Bürgerinitiative im Meinungsstreit über die Auswirkungen etwaiger Zersiedlungen durch Windkraftanlagen getätigt wurde und die Verfügungsbeklagten die ihnen zu Gebote stehenden Möglichkeiten der Aufklärung wahrgenommen haben, kann ihnen als Privatleuten kein Sorgfaltspflichtverstoß im Hinblick auf diese objektive unwahre Tatsachenbehauptung zur Last gelegt werden.“

(…)

„Im Übrigen entsprechen die zitierten Äußerungen der Wahrheit und sind auch geeignet, Dritten zur Meinungsbildung bei der auch in der Öffentlichkeit zunehmend kontrovers diskutierten Frage der Ansiedlung weiterer Windkraftanlagen zu dienen, weshalb dies Äußerungen insgesamt durch Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz gedeckt und mit der Folge gerechtfertigt sind, dass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen war.“

So isses.

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