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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


VG Münster zum Elternrecht auf passive Religionsfreiheit im Kino

Ja Kruzifix, diese Zeugen Jehovas schon wieder!

Diesmal sollten Schüler aus Bocholt nicht am Schulbesuch des Filmes Krabat teilnehmen, weil es da um schwarze Magie gehe, und außerdem gibt es da Zauberer und so. Auf Engelwesen haben die Zeugen Jehovas nämlich intern ein Monopol, da soll niemand anderes einfach so rumfliegen und loszaubern. Zeugen Jehovas dürfen übrigens nicht einmal Zaubervorstellungen besuchen …

In Münster weiß man jedoch Zauberer zu schätzen! Uns so wies das Verwaltungsgericht Münster eine Feststellungsklage ab, welche die verpflichtende Teilnahme an der Schulveranstaltung als rechtswidrig geißeln sollte.

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Autor:
admin
Datum:
16. Februar 2010 um 21:31
Category:
Allgemein,Medienmanipulation,Medienrecht,Meinungsfreiheit,Persönlichkeitsrecht,Politik,Zensur,Zeugen
Tags:
 
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