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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Nachbarschafts-Fernsehen für lau

Wie der NDR meldet, gibt es ein Datenschutzproblem mit unverschlüsselt sendenden Überwachungskameras. Mit einem weniger als 100,- Euro kostenden Empfänger können die Bilder bis zu einem halben Kilometer weit eingefangen werden.

Besonders pikant: In einem Fall stieß der NDR bei seiner Testfahrt sogar auf die Übertragung einer Kamera im Eingang eines Bordells.

Das dürfte ein kleines Problem mit § 201a StGB bedeuten. Wenn sich das letztere unter sparsamen Verbrauchern rumspricht, werden gewisse Filesharing-Fälle wohl demnächst schlagartig zurückgehen …

« NDR-Hoax mit der FDP – Wissenschaftsfreiheit im Gerichtssaal »

Autor:
admin
Datum:
29. Januar 2010 um 19:55
Category:
Allgemein,Bildnis,Medienrecht,Recht am eigenen Bild,Strafrecht
Tags:
 
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