Bernd Höcker, Betreiber einer Querulantenseite GEZ-kritischen Website sowie Buchautor im Eigenverlag, konnte eine Unterlassungsverfügung des Landgerichts Hamburg erfolgreich in einen PR-Coup umwandeln: Nach der Piratenpartei solidarisiert sich sogar DIE ZEIT mit dem Krawallblogger und bezieht sich dabei auf eine Pressemeldung der Piratenpartei, die allerdings wesentliche Umstände unterschlägt.
Gab es überhaupt eine Straftat?
Wie bereits berichtet, hatte Höcker über eine angebliche Straftat des NDR-Justiziariats berichtet und den NDR-Mann sogar wegen Urkundenunterdrückung angezeigt. Höcker ist der Meinung, der NDR-Mann habe einen Gebührenbescheid aus Gerichts-Akten verschwinden lassen. Ich kenne den Fall nicht im Detail, aber:
Für mich hat es den Anschein, dass es diese behauptete Straftat nie gegeben hat. Denn Höcker vermisst in der Gerichtsakte lediglich das „Corpus Delicti“, das er dort erwartet hatte. Doch Verwaltungsakte müssen nicht notwendig in gedruckter Form vorliegen. Eine Gerichtsakte zu manipulieren bringt in den seltensten Fällen etwas. Warum sollte der NDR-Mann, dessen Vermögen ja nicht an einem NDR-Prozess hängt, mit solch einer Kinderei seine Karriere gefährden wollen?
Höcker hatte über den von ihm unterstellten Sachverhalt berichtet sowie über seine von ihm gestellte Strafanzeige. Dabei hatte er den Namen des vermeintlichen Straftäters denunziert.
Verdachtsberichterstattung
Wer andere Menschen öffentlich der Begehung von Straftaten bezichtigt, muss gewisse Regeln beachten.
- Es muss sich um einen verdammt gut begründeten Verdacht handeln.
- Selbst bei einem starken Verdacht und sogar bei Verurteilungen ist es in vielen Fällen unangemessen, den Verdächtigen namentlich anzuprangern. Maßstab ist für die Gerichte ist insoweit das „Interesse der Öffentlichkeit“, die an Mordverdächtigen interessierter ist, als an Eierdieben.
In Höckers Fall scheint schon kein hinreichender Verdacht zu bestehen, jedenfalls lässt sich das derzeit nicht feststellen oder wurde nicht in der mündlichen Verhandlung zu Höckers Maulkorb dargetan. Da die Anzeige schon ein bisschen länger zurückliegt, tippe ich mal locker auf eine Einstellung mangels Tatverdacht.
Der Anwalt des NDR-Justiziars hätte von Höcker Unterlassen der Verdachtsberichterstattung verlangen können. Hat er aber nicht. Er hat lediglich verlangt, den Namen des mit Höckers einfältiger Verschwörungstheorie anspruchsvollen Meinungsäußerung bedachten Menschen zu anonymisieren. Weder der NDR, noch dessen Justiziar hatten Höcker um Unterlassung einer Meinungsäußerung ersucht. Die kann er anonymisert weiter verbreiten, was für ein Hirngespinst eine Erleuchtung den guten Mann auch immer heimsuchen mag.
Das hat der NDR-Anwalt auch ganz klar gesagt:
„Geht nicht, dass die Namen bleiben. Wir haben Mails erhalten. Es ist eine enorme persönliche Belastung. Verstehe nicht die Argumente, dass es eine Einschränkung der Meinungsfreiheit ist. Es geht nur um den Namen. Die Kritik kann bleiben.„
Kein präventiver Unterlassungsanspruch – Lex Beckenbauer am BGH gescheitert
Problematisch ist allenfalls der Antrag, Höcker solle die Nennung des Namens des NDR-Justiziares gänzlich unterlassen (genauer: im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Schriftstücken aus Verfahren zu nennen, die Herr Höcker mit dem NDR in Rundfunkgebührensachen führt/geführt hat). Zwar ist angesichts der vorangegangenen „Verdachtsberichterstattung“ Höckers der Wunsch des NDR-Mannes verständlich, seinen Namen nicht in den Dreck gezogen zu wissen. Auch dessen Angehörigen werden das nur einschränkt spaßig finden.
Hier hat der NDR-Anwalt wohl ein Stück weit die Unrechtsprechung des Landgerichts Hamburg fruchtbar machen wollen, das den Kindern des Kaisers Beckenbauer einen präventiven Unterlassungsanspruch gegen Bildveröffentlichungen zusprach. Inzwischen hat der Bundesgerichtshof aber am 06.10.2009 klargestellt, dass sowas nicht läuft: Noch immer gilt das Prinzip, dass man zwar für ggf. rechtswidrige Veröffentlichungen gerade stehen muss, aber jeder Fall einzeln zu prüfen ist, was (außer bei dringender Erstbegehungsgefahr) erst nach Veröffentlichung gerichtlich geprüft wird. In Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit wird sich ein NDR-Justiziar wohl ein bisschen Öffentlichkeit gefallen lassen müssen.
Offensichtlich hatte das Landgericht Hamburg seine einstweilige Verfügung vor dem BGH-Urteil erlassen. Wäre Höckers Anwältin auf Zack gewesen, hätte sie den entsprechenden Antrag zu a) wohl locker zu Fall gebracht. Stattdessen hatte man sich darüber unterhalten, ob man zwischen einem öffentlichen Gerichtsverfahren und einem Schriftverkehr differenzieren müsse. Wir werden es in diesem Verfahren nicht mehr erfahren, denn der NDR-Anwalt hat den Antrag inzwischen für erledigt erklärt.
Urteil beantragt
Bzgl. des Antrags zu b) (Vorwurf angeblicher Urkundenunterdrückung) wäre Höcker zu raten gewesen, bereits im Stadium der Abmahnung einzulenken, denn Namensnennung ist in der Berichterstattung über Straftaten nun einmal nur dann in Ordnung, wenn ein Maximum an Sachlichkeit geboten wird. Dazu halte ich Leute, die solche netzhautablösenden Websites wie Höcker auf die Menschheit loslassen, nicht für qualifiziert. Daher wäre er gut beraten, die Leute lediglich mit ihrer Funktion zu nennen, oder eben abzukürzen. Warum Höcker für seine „Kritik“ den Namen des NDR-Justiziares benötigt, den außerhalb dieser Funktion wohl die Öffentlichkeit nicht kennt, wird sein Geheimnis bleiben.
Wenn man sich auf die Berichterstattung des Buskeismus-Forschers verlassen darf, so scheint Höckers Anwältin nicht allzu glücklich agiert zu haben. So soll sich Höcker statt zur Anonymisierung dazu verpflichtet haben, Teile seiner querulatorischen Spökenkiekerei kritischen Berichterstattung zu unterlassen. Den Antrag b) will Höckers Anwältin offenbar zur Entscheidung stellen, die am 15.01.2010 bekanntgegeben wird. Ich habe da so eine Prognose …
Unverdienter Streisand-Effekt
Dass ausgerechnet ein Käse ventilierender Krawallblogger wie Höcker vom Streisand-Effekt profitiert, ist ärgerlich, denn gäbe ungleich wichtigere und solidere Anliegen, denen ich Presseaufmerksamkeit gönnen würde. Auch Kai Diekmanns Computer-BILD bietet inzwischen Höcker eine Bühne, wobei die natürlich zu blöd sind, um „NDR-Anwalt“ und „NDR-Justiziar“ (Antragsteller bzw. Kläger) auseinander zu halten. Und aus dem Streitwert macht Computer-BILD dann locker auch noch einen Streitgegenstand:
„Es geht um 50.000 Euro.“
Hallo? Es geht um „UNTERLASSUNG“! Mann, Mann, Mann, …
UPDATE:
Ich halte es für wahrscheinlich, dass ein Fehler in der Prozessberichterstattung vorliegt. Vermutlich wurde der Antrag zu b) für erledigt erklärt, denn nur das macht Sinn, wenn die gesamte Verdachtsberichterstattung rausgenommen wurde. Dann werden wir wohl doch noch die Rechtsmeinung der ZK 25 zur Öffentlichkeit von GEZ-Verfahren hören.
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#1 Pingback vom 09. Januar 2010 um 08:31