Diese Nacht brachte DIE ZEIT einen Vorabbericht über den geleakten Bericht zum Kundus-Massaker. Darin wird auch auf den bei Wikileaks vorgehaltenen Bericht verlinkt, der wie folgt klassifiziert ist:
VS – Nur für den Dienstgebrauch
Nur Deutschen zur Kenntnis
„VS“ heißt natürlich „Verschlusssache“, so dass wir uns im Bereich der §§ 94 ff StGB befinden – bei den Staatsgeheimnissen.
Mit Wikileaks fetzte sich letztes Jahr jemand, der sich als BND-Chef Ernst Uhrlau ausgab und den untauglichen Versuch unternahm, die Veröffentlichung eines geheimen Dokuments betreffend das Kosovo zu beenden.
Wie aber verhält es sich mit der Linkhaftung auf so eine Website? Macht man sich bei Verlinkung möglicherweise ebenfalls strafbar? Man denkt unwillkürlich an das seltsame Urteil des Landgerichts Humbug von 1998.
Hm. Naja … Wenn etwas bei Wikileaks eingstellt wurde, ist es dort für jedermann auffindbar. Soweit bekannt, hat diese international agierende Organisation – „Geheimdienst des Volkes“ – noch nie ein Dokument wieder gelöscht.
Daraus folgt: Wenn ein Staatsgeheimnis von Wikileaks verbreitet wurde, ist es keines mehr. Daher: Verlinken, was das Zeug hält! Spread the word!
UPDATE:
Der Kollege Jens Ferner kommentiert meinen Beitrag auf seiner Website und verweist auf den Fall mit der Hausdurchsuchung. Beim Betreffenden handelte es sich allerdings nicht um einen „Webmaster“, sondern um einen Förderer, der die deutsche Domain auf seinen Namen angemeldet hatte.
Recht hat er allerdings, nicht zu unbekümmert zu verlinken. Wie besonders die Leser meines Blogs wissen, macht man sich ja ggf. verlinkte Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu eigen, wenn man sich aus Sicht des Landgericht Hamburgs nicht schnell genug distanziert.
UPDATE:
Scheint doch einen Linkfall zu geben.
» LINKLOAD vom 14.12.2009 [UPLOAD Blog]
[…] Auf Wikileaks werden Dokumente veröffentlicht, die andere lieber unter Verschluss halten wollen. Die Frage ist: Macht man sich strafbar, wenn man auf Wikileaks verlinkt? Rechtsanwalt Markus Kompa meint nein. […]
#1 Pingback vom 14. Dezember 2009 um 21:48
Streng geheim: Darf man auf Wikileaks verlinken? » Rechtsanwalt …
[…] hier den Originalbeitrag weiterlesen: Streng geheim: Darf man auf Wikileaks verlinken? » Rechtsanwalt … […]
#2 Pingback vom 30. Mai 2011 um 13:09
Vorsicht: Darf man zu Wikileaks verlinken? > IT-Recht > Rechtsanwalt > hausdurchsuchung, hyperlink, störerhaftung
[…] den ersten Blick bieten sich die §§94ff. StGB (“Geheimnisverrrat”) an. Vollkommen zu Recht wird an dieser Stelle darauf verwiesen, dass schon begrifflich kein “Staatsgeheimnis” vorliegen kann, schliesslich ist es ja […]
#3 Pingback vom 14. März 2015 um 11:37
Vorsicht: Darf man zu Wikileaks verlinken? > IT-Recht & Technologierecht
[…] den ersten Blick bieten sich die §§94ff. StGB („Geheimnisverrrat“) an. Vollkommen zu Recht wird an dieser Stelle darauf verwiesen, dass schon begrifflich kein „Staatsgeheimnis“ vorliegen kann, schliesslich ist es ja auf der […]
#4 Pingback vom 02. September 2021 um 18:25