Der Mensch, der um den guten Ruf seines 1960 verstorbenen Großvaters besorgt gewesen war, hat seinen Antrag überraschend zurückgezogen. Die heute, sehr gut besuchte Vorstellung am Landgericht Stuttgart fiel daher aus.
Schade, denn es wäre interessant gewesen, zu erfahren, wie lange im Schwabenländle Persönlichkeitsrechte ihren Träger überleben können …
UPDATE:
Angeblich sei die einstweilige Verfügung zu spät beantragt worden, meint der Antragsteller, übrigens selbst Rechtsanwalt, aber er will die Hauptsacheklage versuchen.
Mehr PR kann man dem Buch nicht wünschen.