Unser lieber Kollege Dr. Kornmeier lässt sich in der Financial Times über perfide bloggende Anwälte aus:
Ein Geschäftsmodell würden eher `Opferanwälte` betreiben, die sich in Blogs verbreiten und hierdurch auf Mandantenfang gehen. Perfide sei, sagt Kornmeier, dass solche Anwälte von den abgemahnten Rechtsverletzern oftmals Honorare verlangen, die teilweise sogar höher seien als die den Abgemahnten angebotenen Vergleichszahlungen.
Öhm, also, äh …
Meint der Kollege Dr. Kornmeier hier mit „Abgemahnten“ solche Rechtsverletzer, die sich noch im vorgerichtlichen Stadium befinden?
Mir ist bis jetzt noch kein Anwalt bekannt, der vorgerichtlich höhere Honorare genommen hätte, als die Vergleichszahlung. Und für das Stadium der vorgerichtlichen Auseinandersetzung hielte ich derartiges auch für sehr, sehr schwer nachvollziehbar. Den Mandanten, der seinem Anwalt mehr bezahlt, als er für die vorgerichtliche „vergleichsweise“ Beilegung aufbringen müsste, würde ich auch gerne mal sehen.
Dass es vor Gericht im Unterliegensfall teurer werden kann, ist selbstverständlich, hat also keinen Nachrichtenwert. Also was redet denn der Dr. Kornmeier da?