Bloggen ist hierzulande wirklich eine hochgefährliche Angelegenheit. Ständig steht man mit einem Bein in der Bärenfalle eines Abmahnanwalts! Wie ist das denn etwa urheberrechtlich geregelt, wenn man Youtube-Videos verlinkt, einbettet – oder gar so adaptiert, als seien sie eigene Inhalte?
Wie verhängnisvoll ein durchaus gut gemeinter Eingriff in fremdes Urheberrecht sein kann, musste nun auch ein bloggender 45jähriger Familienvater aus Berlin erfahren. Der hatte – ziemlich blauäugig – ein bei Youtube gefundenes Video als mehr oder weniger scheinbar eigenen Inhalt auf seine Website gestellt. Ohne zu fragen, versteht sich, denn der FAZ-Leser glaubte offenbar, das Internet sei ein rechtsfreier Raum. Dumm gelaufen! Das wird für den armen Familienvater, der aus allen Wolken fiel, nun ein teures Nachspiel haben! Und das, obwohl er in dem Video selbst dem Urheber ein Interview gegeben hatte!
Besonders pikant war, dass der unbedarfte Blogger noch am Vortag eine kecke Vorlage für Abmahnungen gepostet hatte. (Über ähnliche Provokationen hatte ich jüngst berichtet.) Denn der Familienvater hatte sich erst kürzlich in den juristischen Fallstricke des Bloggens verfangen, denn er irrtümlich war er von Toleranz in der Blogosphäre ausgegangen, wo man unter sich und mit jedem per Du ist.
Vielleicht sollte man aus diesen Missgeschicken einen warnenden Zeitungsartikel machen. Aber welche Zeitung interessiert sich schon für die Nöte der kleinen Blogger …?
UPDATE:
Vorliegend ging es nicht einmal um Urheberrecht, sondern um den verbalen Unflat, welcher dem Berliner Blogger verboten worden war. Das Video enthielt entsprechende Anspielungen, wobei das Video zwar schon älter war als das Verbot, jedoch nachträglich mit erfasst wurde. Gemein!
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#1 Pingback vom 09. Mai 2011 um 13:24