Während die deutschen Gerichte glauben, sie könnten ausländischen Zeitungen die Berichterstattung verbieten, klappt das wohl auch umgekehrt. So hat das Landgericht Graz der deutschen BILD-Zeitung Berichterstattung über Privat- und Intimsphäre eines Politikers verboten. Klägerin war die Witwe. Die Begründung ist kaum politically correct. No comment.
Grenzüberschreitende Prozesse mit „Kundschaft“ in Österreich machen nicht wirklich Spaß, da alleine die Zustellung einer einstweiligen Verfügungen etliche Monate dauert. Hat man eine eV an einem deutschen Gericht erstritten, muss man diese wieder dem Gericht zurücksenden mit dem Antrag, die eV an ein Österreicher Gericht zu senden, das dann irgendwann einmal zustellt. Kürzlich kam hier eine eV wieder (über den Umweg des deutschen Gerichts) zurück, die Anfang des Jahres erlassen worden war. Nun war der Empfänger in Österreich leider unbekannt verzogen. Nervt.