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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Zickige Plastinatoren

Den Plastinator Dirk Piper hatte der Altmeister Gunther von Hagens „billigen Trittbrettfahrer“ genannt, der „Dauerpräparate von schlechter Qualität“ zeige.  Doch Piper wollte kein billiger Trittbrettfahrer sein, sondern ein teurer und besorgte sich beim LG Hannover eine einstweilige Verfügung gegen den berühmten Anatomen.

Die Begründung liegt derzeit nicht vor, wobei im vorliegenden Fall die Kontrahenten in einem Wettbewerbsverhältnis stehen, sodass neben dem „konventionellen Äußerungsrecht“ die Äußerungen auch als unlauterer Wettbewerb aufgefasst werden könnten. In der Sache dürfte der Fall recht spannend sein, denn die Bezeichnung „Trittbrettfahrer“ dürfte dem Pressebericht zufolge durchaus den Sachverhalt zutreffend beschreiben, ferner wird ein Piper vermutlich preiswerter sein als das Original. Spannend wird die Frage, ob die Bewertung von Plastinationen als „schlechte Qualität“ durch einen Fachmann als Werturteil oder als Tatsachenbehauptung eingestuft werden wird. Gute Leichen, schlechte Leichen …

Ob die streitenden Anatomen wohl noch die eine oder andere Leiche im Keller haben …?

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Autor:
admin
Datum:
5. November 2009 um 10:52
Category:
Allgemein,einstweilige Verfügung,Medienrecht,Meinungsfreiheit,Persönlichkeitsrecht,PR,Zensur
Tags:
 
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