Das Grenzpfosten-Blog hat eine lesenswerte Handreichung an Unternehmen, die sich gegen lästige Blogger wehren möchten, ohne eigendynamische Kommunikationspannen zu erleiden. Ich kann aus der Erfahrung mit Blogger-Prozessen jeden dieser Aspekte zu 100% unterstützen.
Die Empfehlung, bei der Kontaktaufnahme zu Bloggern besser auf Emails zu verzichten, da diese veröffentlicht werden und damit nach hinten losgehen können, ist allerdings dann unfruchtbar, wenn es nur diese Kontaktmöglichkeit gibt. Ziemlich ungeschickt ist es allerdings, wenn man mailt, obwohl der Blogger im Vorhinein angekündigt hat, aus Prinzip jede Email zu veröffentlichen. Letztes Jahr hatte ein solchen Fall sogar den Weg vor Gericht gefunden, als ein Mandant als angeblicher Blogger auf Unterlassung in Anspruch genommen worden war. Da das Landgericht Köln in dieser Sache eine unglaublich schwache Entscheidung getroffen hatte, die dann auch noch unkritisch verbreitet wurde, sah ich mich zu folgendem Artikel veranlasst: