Wie hier kommentiert, scheiterte ein Pharmazie-Unternehmen auf juristisch niedrigem Niveau mit einer gewünschten einstweiligen Verfügung gegen einen Verein Contergan-Geschädigter, die zum Boykott aufgerufen hatten.
Nun verlautbart das Unternehmen, man werde keine Hauptsacheklage erheben, sondern hoffe auf ein Einsehen der Gegner, welche ihren Boykottaufruf offenbar bislang nicht mehr wiederholt haben. In der Sache mag es löblich sein, wenn man sich nunmehr mit Respekt begegnet und die Angelegenheit jenseits der Gerichte regelt. Andererseits könnte die Zurückhaltung auch damit zu tun haben, dass ideologisch motivierte Boykott-Aufrufe – also solche, die keinen geschäftlichen Hintergrund haben – vielfach für zulässig gehalten werden. Außerdem dürfte man wohl auch die abträgliche PR-Wirkung wie den Streisand-Effekt registriert haben.