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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Versteckte Kamera: LG Düsseldorf bestätigt einstweilige Verfügung

Wie berichtet, fand es ein großer, großer Kölner Privatsender angebracht, beim Arzt versteckte Kamera zu spielen. Das Landgericht Düsseldorf hat nun das entsprechende Verbot bestätigt.

« Strafrechtlich verurteilter Abmahnanwalt Person der Zeitgeschichte? – Kommt Zensursula mit ihrem PR-Gag durch? »

Autor:
admin
Datum:
2. September 2009 um 16:05
Category:
Allgemein
Tags:
 
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